Duisburg. Ukrainer, die nach Duisburg geflüchtet sind, dürfen in Deutschland sofort arbeiten. Das funktioniere nur selten, sagt der Leiter des Jobcenters.

Obwohl Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland arbeiten dürfen, werde die Integration in den Arbeitsmarkt kurzfristig nur in wenigen Fällen gelingen, glaubt Frank Böttcher, Leiter des Jobcenters Duisburg. „Den meisten fehlen die Sprachkenntnisse als wichtigste Voraussetzung. Auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen braucht Zeit.“

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Das Jobcenter hat seit dem 1. Juni die Betreuung der Geflüchteten übernommen, Anlaufstelle ist für sie das Bezirksrathaus am Körnerplatz in Rheinhausen, wo die Behörde schon vor einigen Jahren ihren „Integration-Point“ eingerichtet hat.

Viele Geflüchtete haben hohes Bildungsniveau, aber keine Deutschkenntnisse

Dort sind mittlerweile Anträge von über 2200 Ukrainern (Stand Mitte September) eingegangen und bearbeitet worden, rund 4100 der über 5000 in Duisburg lebenden Frauen, Männer und Kinder sind im Leistungsbezug des Jobcenters, das auch die nächsten Schritte zur Integration koordiniert. „Die meisten haben zwar ein hohes Bildungsniveau, aber keine Deutschkenntnisse“, berichtete Frank Böttcher im Ausschuss des Rates für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen werde deshalb das erste Mittel der Wahl auf dem Weg in den Arbeitsmarkt sein, bevor andere Instrumente der Arbeitsförderung eingesetzt werden können. „Nur 14 Prozent der Geflüchteten können unmittelbar integriert werden, weil sie Sprachkenntnisse mitbringen“, sagt Böttcher.

Anerkennung von Berufsabschlüssen dauert ein halbes Jahr

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Doch auch sie können oft nicht sofort in ihrem erlernten Beruf arbeiten, weil zuvor ihre Abschlüsse anerkannt werden müssen. „Das Verfahren dauert mindestens sechs Monate“, berichtet Böttcher. Besonders schwierig sei das in den „reglementierten Berufen“ im Gesundheitswesen (etwa Ärzte und Pflegepersonal) sowie in Erziehungsberufen.

In Handwerksberufen und für Bürotätigkeiten sei die berufliche Anerkennung zwar nicht zwingend erforderlich, „sie ist aber hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen. Denn in dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Arbeitgeber Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen“, heißt es dazu im Anerkennungsportal, wo die Bundesregierung über die Voraussetzungen informiert.