Duisburg. Im Straßenverkehr ist ein Wanheimerorter (53) mit einem Polizisten aneinandergeraten. Vor Gericht war der Mann sich keiner Schuld bewusst.
Ziemlich ruppig hatte ein 53 Jahre alter Duisburger reagiert, als er am 8. Juli 2021 auf der Düsseldorfer Straße in Wanheimerort von einem Auto überholt wurde. Und das, obwohl er selbst das Verkehrshindernis bildete. Und sein Kontrahent war ausgerechnet ein Polizist in Zivil. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste sich nun mit dem Fall auseinandersetzen.
„Wieso hupst du und fährst vor meine Karre?“ Diese Frage an den Fahrer des anderen Fahrzeugs soll der Angeklagte mit den Bezeichnungen „Idiot“ und „Bastard“ verknüpft und gedroht haben. Für diese unfreundliche Art der Kommunikation im Straßenverkehr war ihm ein Strafbefehl über 2100 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro) ins Haus geflattert.
Angeklagter aus Duisburg war sich keiner Schuld bewusst
Der 53-Jährige legte Widerspruch ein und beteuerte vor dem Strafrichter, tatsächlich habe der andere Fahrer ihn behindert. „Der ist mir sogar vor den Spiegel gefahren und nun dreht er alles um.“ Dabei habe er doch nur unter einem akuten Anfall von Drehschwindel gelitten, beteuerte der Angeklagte. „Ich hätte gar nicht so reagieren können. Mir ging es schlecht und ich musste mich übergeben.“ Seine Begleiterin könne das bestätigen.
Die Freundin bestätigte diese Version. Der Polizist sei der Verkehrsgefährder gewesen, wo es ihrem Begleiter doch so schlecht gegangen sei. Woher die Fotos kämen, die der Polizist bei der Tat gemacht hatte und auf denen der Angeklagte ausgesprochen lebendig wirkte, während Reste von Mageninhalt völlig fehlten, konnten sich der 53-Jährige und die Zeugin gar nicht erklären.
Richter machte die Strafe noch ein bisschen teurer
Der Polizist gab zu, dass er gehupt habe. „Er stand im absoluten Halteverbot, um eine Frau aussteigen zu lassen“, so der Zeuge. „Er wollte genau in dem Moment losfahren, als ich ihn halb überholt hatte. Deshalb die Hupe.“ Danach sei der Angeklagte nicht mehr zu beruhigen gewesen. „Nicht mal, nachdem ich ihn über meinen Beruf aufgeklärt hatte.“
Der Strafrichter hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Beamten. Und angesichts der Vorstrafen des Angeklagten – die dieser übrigens zum großen Teil auch für völlig ungerechtfertigt hielt – sah er die Notwendigkeit, die Strafe noch ein wenig zu erhöhen. Der 53-Jährige soll nun 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) bezahlen. Gut möglich, dass in zweiter Instanz auch noch das Landgericht in den Genuss des Falles kommt.