Duisburg. Mit Geld des Kita-Vereins „Zaubersterne“ bezahlten ein Vater und seine Tochter private Rechnungen. Nun fiel überraschend schnell das Urteil.

Es hätte leicht ein Prozess werden können, der sich bis in den Sommer 2023 hingezogen hätte. Schließlich ging es um viel Geld, das zwischen 2010 und 2014 von den Konten des Duisburger Kita-Trägers „Zaubersterne“ verschwand. Doch das Berufungsverfahren gegen einen ehemaligen Buchhalter (77) der Organisation und seine als Verwaltungsangestellte beschäftigte Tochter (42) endete bereits am zweiten Prozesstag.

Keiner der Verfahrensbeteiligten schien mehr Interesse zu haben, das zweitinstanzliche Verfahren noch über Gebühr auszudehnen.

Schließlich hatte es zwischen der Strafanzeige der „Zaubersterne“ 2014 und der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Duisburg bereits fast fünf Jahre gedauert. Das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht begann erstmals 2020. Allerdings musste ein großer Teil der Beweismittel erst einmal aus Aktenkellern ausgegraben werden. Richtig verhandelt werden konnte – sechs Tage lang – schließlich erst ab Oktober 2021.

Duisburger „Zaubersterne“: Vater und Tochter legen Berufung gegen Urteil ein

Zur Überzeugung des Schöffengerichts schien im November 2021 klar: Insbesondere der Buchhalter hatte sich schamlos am Vereinsvermögen bedient. Er hatte Bargeld vom Konto der „Zaubersterne“ abgehoben, Einkäufe und private Rechnungen bezahlt. Schaden: mehr als 200.000 Euro. Wegen Untreue in 116 Fällen wurde er zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. In mindestens 31 Fällen war die Mitangeklagte Nutznießerin gewesen. Wegen Beihilfe bekam sie eine Bewährungsstrafe. Beide legten Berufung ein.

Nach langen Rechtsgesprächen der beteiligten Juristen hatte die Berufungskammer am ersten Verhandlungstag des zweitinstanzlichen Verfahrens ein Verständigungsangebot gemacht: Für den Fall, dass die Angeklagten ihr Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränken und damit – erstmals – die Schuldfeststellungen des Amtsgerichts in vollem Umfang bestätigen, wurde beiden eine Reduzierung der Strafen in Aussicht gestellt.

Verfahrensbeteiligte stimmten Verständigung zu

Ein Vorschlag, dem alle Beteiligten am zweiten Tag zustimmten. Die Verteidigung vergaß allerdings nicht, sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass auch andere sich kräftig am Geld der „Zaubersterne“ bedient hätten. „Man muss schon ganz schön dreist sein, um sich ein Pferd und anderes bezahlen zu lassen und dann hier zu sitzen und den Verein beziehungsweise die gemeinnützige GmbH als Nebenkläger zu vertreten“, so einer der Anwälte in Richtung der Tochter beziehungsweise Schwester der beiden Angeklagten, die damals wie heute an der Spitze der „Zaubersterne“ steht.

Die Berufungskammer verringerte die Strafe gegen den Hauptangeklagten auf zwei Jahre und vier Monate Gefängnis. Die Bewährungsstrafe gegen die 42-Jährige wurde leicht gesenkt. Auch die Richter hielten es für bemerkenswert, dass es bei den „Zaubersternen“ zur Tatzeit keine Kontrollen gab, die es hätten vermeiden können, dass das aus öffentlicher Hand stammende Geld für Kindertagesstätten von einigen als Privatvermögen betrachtet wurde.

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Zu Gunsten der bislang unbescholtenen Angeklagten wertete das Gericht insbesondere deren Geständnisse, die Rückzahlung eines erheblichen Teils des Schadens und die überlange Verfahrensdauer, aufgrund derer jeweils vier Monate der Strafen bereits als vollstreckt gelten.