Duisburg. In zweiter Instanz stand ein Duisburger (39) wegen Beleidigung vor dem Landgericht. Neudorfer kämpfte gegen eine dreimonatige Gefängnisstrafe.

Seinen Geburtstag hatte ein 39 Jahre alter Neudorfer am 26. November 2021 nachgefeiert. Nach sieben Tagen Arbeit nutzte er den ersten freien Tag, um sich ein bis zwölf Bier zu genehmigen und die Musik zu laut aufzudrehen. Mehrfach erschien an diesem Abend die Polizei. Allerdings blieb es nicht bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Ruhestörung.

Beim ersten Mal hatten die Beamten noch nett gebeten, er möge doch den Nachbarn an der Neudorfer Straße einen ungestörten Abend gönnen. Der 39-Jährige behauptete dreist, die Musik sei aus dem Haus nebenan gekommen. Die Polizisten zogen wieder ab. Bis zu den nächsten Anrufen der Nachbarn dauerte es nicht lange.

Duisburger beleidigte Polizisten

Die Polizei rückte erneut an, ermittelte diesmal zweifelsfrei, dass der 39-Jährige der Ruhestörer war. Wenig überraschend nahmen die Beamten diesmal die persönlichen Daten des Feiernden auf, zwecks Anzeige einer Ordnungswidrigkeit. Der Neudorfer bedankte sich dafür auf unschöne Weise: Als die Polizisten schon auf dem Weg nach draußen waren, ließ er die Worte „Hampelmänner“ und „Spasti“ fallen.

Das Amtsgericht verdonnerte den 39-Jährigen im Juni dieses Jahres wegen Beleidigung zu drei Monaten Gefängnis. Schließlich hatte der Mann schon ein paar Vorstrafen, darunter auch zwei einschlägige. Und er stand bereits unter Bewährung, allerdings nicht wegen einer einschlägigen Tat.

39-Jähriger änderte sein ganzes Leben

In der Berufung backte der Angeklagte ziemlich kleine Brötchen. Er gab die Tat zu und entschuldigte sich nett bei den Polizisten. „Tut mir sehr leid. Ich hatte zu viel getrunken. Das war bestimmt nicht persönlich gemeint.“ Das allein hätte kaum gereicht, um das Gericht davon zu überzeugen, dass es durchaus gerechtfertigt sein könnte, dem Angeklagten eine weitere Bewährungschance zu geben.

Doch der 39-Jährige hat sein Leben inzwischen in neue Bahnen gelenkt. „Er hat selbst eingesehen, dass der Alkohol ein Problem war“, so sein Verteidiger. Und so absolvierte der Angeklagte inzwischen eine halbjährige Therapie. Er suchte und fand einen neuen Job. Statt in der Gastronomie arbeitet er nun im Stahlwerk.

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Und er hat eine Verlobte, die er im kommenden Jahr heiraten will. Die Berufungskammer sah eine günstige Sozialprognose und setzte die drei Monate auf drei Jahre zur Bewährung aus.