Duisburg. Nur wenige Duisburger Immobilienbesitzer haben bisher ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben. Stadt bittet, die Abgabefrist nicht zu verpassen.
Die Stadtverwaltung ruft Duisburger Grund- und Immobilienbesitzer auf, ihre Daten zur Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern einzureichen. Die Frist dazu läuft bis zum 31. Oktober.
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Für die bundesweiten Grundsteuerreform werden alle Immobilien neu bewertet. Hierzu müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz bis Ende Oktober Grundsteuererklärungen bei den Duisburger Finanzämtern einreichen.
Grundsteuer-Erklärungen: Rücklaufquote bislang gering
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Der Anteil der abgegebenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) ist bisher gering. Bundesweit lag sie Mitte August knapp über zehn Prozent. Die Frage, wie hoch die Rücklaufquote aktuell in NRW und Duisburg ist, wollte die zuständige Oberfinanzdirektion Münster am Donnerstag auf Anfrage nicht beantworten. Wegen des komplizierten digitalen Verfahrens über das Grundsteuerportal elster.de steht die Finanzverwaltung in der Kritik.
Stadt: Eine der bedeutsamsten Einnahmequellen für Duisburg
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Die Stadt Duisburg bittet darum, die Abgabefrist nicht zu verpassen. „Die Grundsteuer zählt zu den bedeutsamsten Einnahmequellen der Stadt. Hiermit werden wichtige öffentliche Leistungen finanziert wie etwa die Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie sportliche und kulturelle Einrichtungen“, so ein Stadtsprecher.
Hilfestellungen bietet die Finanzverwaltung NRW auf der digitalen Informations-Plattform www.grundsteuer.nrw.de. Für Rückfragen gibt es die Hotlines der Duisburger Finanzämter Hamborn: 0203 5445 1959; Süd: 0203 3001 1959 und West: 02065 307-1959.