Duisburg. Seit dem 1. Juli erfassen die Finanzämter die Daten für die Grundsteuer-Reform. Duisburger ärgern sich über Verfahren. Finanzamt gibt Tipps.

Bei der Grundsteuer-Reform stellen die Finanzämter Bürgerinnen und Bürger ohne oder mit wenig Internet-Erfahrung vor große Hürden. Die Abgabe der Daten, zu der alle Immobilien- und Grundbesitzer bis zum 31. Oktober verpflichtet sind, ist nur online möglich, persönliche Beratung ist in den drei Finanzämtern in Duisburg weder vorgesehen noch geplant. Wer telefonischen Rat bei einer der Hotlines sucht, sollte besser viel Zeit mitbringen.

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Grundsteuer in Duisburg: Vordrucke auf Papier – Finanzamt-Pforte offenbar nicht informiert

Ein Schlupfloch hat die Behörde den Steuerbürgern, die noch analog unterwegs sind, noch gelassen. „Papiervordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt“, hieß es in einer Standard-Pressemitteilung der Finanzverwaltung in der vergangenen Woche. Blöd nur, dass dieses Versprechen in den Ämtern offenbar nicht angekommen war.

Schroff und unfreundlich sei ihre Mutter am Empfang des Finanzamtes Duisburg-West behandelt worden, berichtet eine Leserin aus Rheinhausen. Eigentlich ginge das nicht, die Unterlagen werde man ihr zum letzten Mal herausgeben, hörte sie. „Und das, obwohl sie zuvor telefonisch gesagt bekommen hatte, dass es möglich wäre.“

Häufigster Hotline-Satz: Bitte rufen Sie später erneut an

Drei telefonische Hotlines sind eingerichtet, um individuelle Rückfragen zu beantworten. „Die Hotlines werden gut angenommen“, berichtet ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Münster, die auch für Duisburg zuständig ist. „Bitte rufen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an“, ist der Standardsatz, den der Anrufer hört.

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„Vormittags geht nichts“, berichtet eine Mitarbeitende, die die Redaktion nach rund einem Dutzend Versuchen zu unterschiedlichen Uhrzeiten erreicht. „Wir empfehlen den Anruf nach 13 Uhr“, so der Sprecher. Besser noch ein paar Wochen warten? „Wir wissen nicht, ob es dann weniger, oder noch mehr wird“, heißt es bei der Hotline.

Behördensprecher: Umsetzung der Reform „so bürgerfreundlich wie möglich“

Bei der Erfassung der Daten vor allem auf digitale Instrumente zu setzen, sei „so bürgerfreundlich wie möglich“, findet der Behördensprecher. „Ganz einfach“ könne sich der Bürger schließlich auf dem Steuerportal elster.de registrieren und dort seine Grundstücksdaten aus dem vom Finanzamt verschickten Informationsschreiben übertragen.

Dabei: Schon die Elster-Anmeldung ist nicht ohne, weil zunächst digitale Zertifikate angefordert und schriftlich verschickt werden müssen, ehe eine Nutzung des Portals möglich ist.

Erklär-Videos und Check-Listen: Alles ausschließlich online

Auch für Bürger ohne Info-Schreiben oder bei Unstimmigkeiten in den mitgeteilten Daten hat das Finanzamt vorgesorgt mit dem Grundsteuerportal. Da gibt es – natürlich online – die Daten zu Grundstücken und Gebäuden. Sattelfestigkeit mit Begriffen wie Aktenzeichen, Bodenrichtwert, Grundbuch-Kennzeichen und Ertragsmesszahlen kann dabei von großem Vorteil sein. Für all jene, für die all das „böhmische Dörfer“ sind, hat das Finanzamt Erklär-Videos produziert, Frage-Antwort-Listen geschrieben und Check-Listen erstellt. Alles online, versteht sich.

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Denn persönliche Beratung von Bürgern, die mit digitaler Technik und Behörden-Kauderwelsch überfordert sind, ist bei den drei Duisburger Finanzämtern weder vorgesehen, geplant noch erwünscht. Die Service-Büros, in denen bis zum Beginn der Corona-Pandemie effektiv und ohne lange Wartezeiten beraten wurde, bleiben weiterhin ersatzlos geschlossen. Nicht online-affinen Steuerbürgern rät die Behörde, ihre „Feststellungserklärung über den Zugang von nahen Angehörigen abzugeben oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten“.

INFO, HOTLINES UND PORTALE ZUR GRUNDSTEUER-REFORM

  • Allen Grund- und Immobilienbesitzern haben die Finanzämter Info- mit Angaben zu ihren Immobilien geschickt. Die Eingabe der Daten soll tunlichst online über das Online-Finanzamt Elster (kostenlose Anmeldung: www.elster.de) erfolgen.
  • Daten zu jedem Grundstück gibt es auch auf dem Grundsteuerportal (Geodatenportal) unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es auch Videos, Check-Listen und Anleitungen zum Ausfüllen der Feststellungserklärung.
  • Für telefonische Rückfragen gibt es die Grundsteuer-Hotlines der drei Duisburger Finanzämter. Sie sind wochentäglich von 9 bis 18 Uhr zu erreichen unter: 0203 3001-1959 für Duisburg-Süd, 0203 5445-1959 für Hamborn und 02065 307-1959 für Duisburg-West.