Duisburg. In zweiter Instanz stand ein Duisburger (20) wegen Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht. Und verhielt sich nicht gerade geschickt.

Jeder ist seines Glückes Schmied, behauptet das Sprichwort. Selten wurde das so deutlich, wie in der Berufungsverhandlung eines 20 Jahre alten Duisserners, der seine einjährige Jugendstrafe gerne noch einmal zur Bewährung ausgesetzt gehabt hätte. Doch im Schlussvortrag musste sein Anwalt zugeben, dass „der Angeklagte alles getan hat, um dem Staatsanwalt dessen Aufgabe zu erleichtern und die des Verteidigers zu erschweren“.

Nur einen Tag, nachdem er am 13. Juli 2021 vom Amtsgericht zu acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war, beging der 20-Jährige die nächsten Straftaten. Er fuhr ohne Fahrschein mit der Straßenbahn.

Im Gedrängel eines Linienbusses stieß er mit einem Mann zusammen, dem er ins Gesicht spuckte. Der Geschädigte stellte sich als Polizist vor, rief seine Kollegen und forderte den Ausweis des 20-Jährigen. Der übergab seine Papiere und versuchte noch danach, dem Beamten zwei Kopfstöße zu versetzen.

Duisburger zeigte sich mehr als uneinsichtig

Es war nicht das letzte Mal, dass der Duisburger auffiel: am Abend des 21. November war der Heranwachsende von Securitys auf dem Weihnachtmarkt an der Königstraße dabei beobachtet worden, wie er mit einem Seitenschneider Plakate mit Corona-Warnhineisen entfernte. Die Wachmänner riefen die Polizei. Zwei Beamtinnen mussten sich vom Angeklagten üble Beschimpfungen anhören.

Das Amtsgericht hatte keinen Raum mehr für eine Bewährung gesehen. Der Angeklagte zog in die Berufung, doch er gab sich wenig Mühe, den Eindruck entstehen zu lassen, es könne sich an seiner Einstellung zu den Dingen etwas geändert haben. Was schon damit anfing, dass er fast 15 Minuten zu spät zur Verhandlung erschien.

Falls er jemals eine Chance hatte, zerredete sie der 20-Jährige selbst

Bis heute hat er Auflagen aus der vorangegangenen Verurteilung nicht erfüllt. Beim letzten Aufenthalt in einer Jugendarrestanstalt wurde ihm attestiert, als eine Art Klassenclown agiert zu haben. Seine Taten hielt der 20-Jährige für harmlos. „Es gibt Schlimmeres“, erklärte er lässig der Vorsitzenden der Jugendkammer. Und die Segnungen der Bewährungshilfe ignorierte er, „weil das für mich keine Hilfe ist“.

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Die Berufungskammer machte keinen Hehl daraus, dass sie diese Argumentation für jemanden, der eine weitere Bewährungschance wünscht, für wenig zielführend hielt. Der Angeklagte wollte sein Rechtsmittel allerdings nicht zurücknehmen. Das wenig überraschende Urteil wies seine Berufung zurück.