Duisburg. In zweiter Instanz hat sich das Landgericht mit einer Duisburgerin (68) befasst, die in Mülheim ausgerastet war. Das sind die Hintergründe.

Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz sollte sich nun eine 68-jährige Duisburgerin in zweiter Instanz verantworten, die am 12. Oktober 2020 in Mülheim ausgerastet war.

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Sie hatte einen Mann attackiert, der sie in einem Supermarkt gebeten hatte, die damaligen Corona-Regeln einzuhalten und ihre Maske aufzusetzen sowie Abstand zu halten. Die Seniorin schlug ihn daraufhin mit ihrer Krücke. Die Aufforderung, auf die Polizei zu warten, ignorierte sie. Sie klaubte ihren Einkauf zusammen und stiefelte zu ihrem Auto. Als der Mann das Nummernschild fotografierte, gab sie Gas. Der Mann sprang zur Seite, wurde vom Auto aber noch am Bein getroffen.

Duisburgerin schlug mit Krückstock auch auf Polizisten ein

Der Versuch zweier Polizeibeamter, die Rentnerin zu beruhigen, scheiterte kläglich. Die schlug erneut mit dem Krückstock zu. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als die 68-Jährige zu Boden zu bringen und zu fixieren. Dabei trat sie einem Beamten auch das Schienbein blau.

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Das Amtsgericht Mülheim hatte für das Verhalten der Frau wenig Verständnis gehabt. Wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, Widerstand und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilte es sie zu zehn Monaten mit Bewährung.

Nicht die erste einschlägige Verurteilung der 68-Jährigen

Dagegen zog die Frau in die nächste Instanz. Doch zur Berufungsverhandlung erschien sie nicht. Nach Angaben des Verteidigers war ihr das aufgrund einer schweren Erkrankung nicht möglich. Ein entsprechendes Attest lag allerdings nicht vor, so dass das Gericht das Rechtsmittel der Duisburgerin nach der vorgeschriebenen Wartezeit von 15 Minuten verwarf. Die Strafe ist damit erst einmal rechtskräftig.

Es ist allerdings keinesfalls ausgeschlossen, dass die Angeklagte entsprechende ärztliche Unterlagen nachreicht und eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantragt. Dann müsste das Landgericht doch noch einmal verhandeln.

Tätig werden muss es allerdings so oder so, wenn auch für die Bildung einer Gesamtstrafe keine Verhandlung nötig ist. In die muss eine weitere Verurteilung der 68-Jährigen einbezogen werden. Für einen tätlichen Angriff auf Polizisten wurde sie in Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 2600 Euro (130 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.