Duisburg. Eine Geflüchtete aus dem Zeltdorf in Duisburg wurde offenbar doch nicht Opfer eines Sexualdelikts. Warum die Ermittlungen eingestellt wurden.

Die Nachricht hatte hohe Wellen geschlagen: Ein Mitarbeiter sollte eine Geflüchtete aus der Ukraine, die im Zeltdorf in Duisburg untergebracht ist, missbraucht haben.

Die Polizei ermittelte.

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Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein

Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gemäß §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, berichtet Staatsanwältin Isabel Booz. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. „Nach den durchgeführten Ermittlungen war kein hinreichender Tatverdacht zu begründen“, erklärt sie.

Die Frau habe ihre Anzeige im Rahmen einer weiteren Befragung zurückgezogen, so Booz, die Tatvorwürfe hätten so nicht stattgefunden.