Duisburg. Wegen Vergewaltigung eines 24-Jährigen stand ein Duisburger vor dem Landgericht. Die Strafkammer hat nach drei Prozesstagen geurteilt.
Mit einem Freispruch vor dem Landgericht endete das Verfahren gegen einen 26-jährigen Meidericher. Ihm war vorgeworfen worden, am 15. Mai 2021 in seiner Wohnung einen 24-jährigen Duisburger zum Sex gezwungen zu haben. Am dritten Verhandlungstag war die Strafkammer davon jedoch nicht ausreichend überzeugt.
Der Hauptbelastungszeuge berichtete, dass der Angeklagte ihm gedroht hatte, er müsse umgehend seine Drogenschulden bezahlen, wenn er nicht zum Sex bereit sei. „Ich habe gesagt, ich will das nicht. Ich bin nicht schwul“, so der 24-Jährige. Doch diesen Einwand habe der zwei Jahre ältere und körperlich deutlich überlegene Angeklagte ignoriert. Er drückte den Geschädigten auf ein Bett und ließ ihn nicht mehr aufstehen. „Er war stärker als ich.“
Staatsanwalt hielt Aussage des psychisch kranken Zeugen für glaubhaft
Die Aussage des Zeugen musste besonders kritisch geprüft werden. Denn der 24-Jährige leidet unter einer psychischen Erkrankung. Ein Gutachter kam allerdings zu dem Schluss, dass der Mann aussagetüchtig und seine Schilderung glaubhaft sei. Davon ging auch der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag aus. „Im Kerngeschehen hat der Zeuge bei der Polizei, beim Gutachter und hier vor Gericht denselben Sachverhalt geschildert.“
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Außerdem, so der Anklagevertreter weiter, habe der 24-Jährige gar kein Motiv für eine Falschaussage: „Für ihn war die Wohnung des Angeklagten seit langem ein Zufluchtsort, an dem er Drogen konsumieren und am Computer spielen konnte.“ Der Angeklagte habe die Persönlichkeitsdefizite des Zeugen auf schändliche Weise ausgenutzt. Deshalb beantragte der Staatsanwalt drei Jahre und acht Monate Gefängnis.
Strafkammer schloss sich den Zweifeln des Verteidigers an
„In jeder Fortbildungsveranstaltung lernen Juristen, dass nicht die Schilderung des Kerngeschehens, sondern die des Randgeschehens entscheidend ist“, so der Verteidiger. Und genau da habe der Zeuge sich in erstaunliche Widersprüche verwickelt. Zum Beispiel bei der Frage, ob er selbst den Raum abgeschlossen oder der Angeklagte ihn eingeschlossen habe. Und auch was die sexuellen Praktiken anging, habe der Zeuge unterschiedliche Angaben gemacht und zuletzt ausgerechnet für den Tattag nichts zum Drogenkonsum sagen können.
Die Strafkammer schloss sich der Wertung des Anwalts an: Die Aussage des Hauptbelastungszeugen habe Zweifel ausgelöst. Die vom Gesetz geforderte, für eine Verurteilung nötige sichere Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gebe es nicht.