Duisburg. Acht Unfälle auf einer Straße: In zweiter Instanz stand ein Duisburger wegen gefährlichen Eingriffs in den Verkehr und Betruges vor Gericht.

Absichtlich verwickelte ein 31 Jahre alter Mann aus Beeckerwerth in den Jahren 2018 und 2019 andere Verkehrsteilnehmer in Autounfälle. Die Zusammenstöße ereigneten sich alle auf der Friedrich-Ebert-Straße in Ruhrort. Dann kassierte der Mann bei den Versicherungen ab. Nun musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz noch einmal mit der Serientat befassen.

Gezielt hatte der Angeklagte einstmals hochpreisige Autos erworben, die allerdings inzwischen deutlich in die Jahre gekommen waren und eine hohe Laufleistung hatten. Sie gehörten ihm meist erst wenige Tage, wenn sie einen Unfall hatten. Dafür waren aber auch die Kostenvoranschläge für die Reparaturen vergleichsweise hoch.

Duisburger (31) schob Unfallgegnern erfolgreich die Schuld in die Schuhe

Ebenso gezielt hatte der 31-Jährige Unfallgegner gesucht, die Kastenwagen, Kleintransporter oder Lastwagen steuerten. Wegen der schlechteren Sichtmöglichkeiten nach hinten. Und deshalb, weil die Fahrer meist nicht mit ihren eigenen Wagen unterwegs waren, sondern mit Firmenfahrzeugen. Die meisten wehrten sich gar nicht erst dagegen, dass man ihnen die Schuld zuschrieb.

Das Amtsgericht Duisburg hatte den Angeklagten im Oktober 2021 nach fünf Verhandlungstagen wegen achtfachen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und ebenso vieler Betrugstaten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Rückzahlung der Beute in Höhe von 22.000 Euro auferlegt, sein Führerschein wurde eingezogen und die Verkehrsbehörde angewiesen, ihm frühestens in 18 Monaten einen neuen auszuhändigen. Zu wenig, fand die Staatsanwaltschaft, und zog in die nächste Instanz. Auch die Verteidigung legte Berufung ein.

Staatsanwaltschaft forderte vergeblich drei Jahre Gefängnis

Vor der kleinen Kammer beschränkten beide Seiten das Rechtsmittel auf die Höhe die Strafe, so dass das Gericht nicht noch einmal sämtliche Zeugen hören musste. Mit Blick auf das „unabwägbare Risiko“ für andere Verkehrsteilnehmer und eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Betruges forderte die Anklagevertreterin drei Jahre Gefängnis. Der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe für durchaus angemessen. Er bat das Gericht, allerdings darüber nachzudenken, ob eine Führerscheinsperre angesichts des langen zeitlichen Abstands zu den Taten noch angemessen sei.

Die Kammer wies beide Berufungen zurück. Allerdings folgte sie der Argumentation des Verteidigers: Die Führerscheinsperre entfällt. Dem Angeklagten nützt das allerdings nur noch bedingt, weil er seinen Job wegen des Führerscheinentzugs bereits verlor.