Duisburg. Innerhalb von zwei Jahren beging eine 42-Jährige mindestens fünf Einbrüche. Bei einer Tat in Duisburg musste sie ihr Werkzeug zurück lassen.

Bis zuletzt war bei einer mutmaßlich 42-jährigen Frau nicht so ganz klar, wie sie denn nun eigentlich heißt, wo sie geboren und wie alt sie tatsächlich ist. Durch die Akten geistern diverse falsche Personalien. Das ändert aber nichts daran, dass das Landgericht Duisburg sie wegen fünf Einbruchstaten zu fünf Jahren Gefängnis verurteilte.

Die Angeklagte hatte gestanden, zwischen Juli 2019 und Juli 2021 gemeinsam mit einer unbekannt gebliebenen weiblichen Mittäterin Einbrüche begangen zu haben. Bei zwei Taten in Duisburg war das Frauen-Duo allerdings alles andere als erfolgreich.

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Hektische Flucht vor der Polizei

Im Juli 2019 hatte eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus an der Realschulstraße allen Bemühungen der diebischen Damen widerstanden. Im Juni 2021 wären die Einbrecherinnen dank eines aufmerksamen Nachbarn bei einem Einbruchsversuch an der Düsseldorfer Landstraße beinahe von der Polizei geschnappt worden. Das Duo konnte gerade noch entkommen, ließ in der Hektik aber das Einbruchswerkzeug zurück, an dem sich jede Menge Spurenmaterial der Angeklagten befand.

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Bei zwei weiteren Einbrüchen wurde etwas Bargeld und ein wenig Schmuck erbeutet. Eine recht hohe Beute fiel den Einbrecherinnen nur bei einer Tat in Essen in die Hände, wo sie am 15. Juni 2021 unter anderem eine Münzsammlung im Wert von 70.000 Euro stahlen.

Angeklagte legte Geständnis ab

Zu Gunsten der angeblich in Belgrad geborenen und in Frankreich aufgewachsenen 42-Jährigen sprach am Ende insbesondere ihr Geständnis. Strafmildernd wurde auch ein Herzleiden berücksichtigt. Während der Haft hatte die Frau operiert werden müssen. Zu Lasten der Wiederholungstäterin sprachen allerdings einschlägige Vorstrafen.

In das Urteil musste eine voran gegangene Verurteilung in Höhe von zwei Jahren und drei Monaten einbezogen werden. So gesehen erhöhte sich die Strafe für die fünf nun abgeurteilten Taten um zwei Jahre und sieben Monate. Außerdem muss die Angeklagte den Wert der gesamten Beute - rund 80.000 Euro - zurück erstatten. Ob und wann das jemals geschehen wird, ist eine andere Frage.