Duisburg. Schüsse und Racheakte im Rotlichtviertel an der Vulkanstraße in Duisburg: Wie ein Prozess gegen zwei Wachmänner nach über sechs Jahren endet.
Sechseinhalb Jahre ist es her, dass an einem Frühjahrsmorgen zahlreiche Schüsse im Rotlichtviertel an der Vulkanstraße in Duisburg zu hören waren. Zwei Wachmänner hatten zuerst einen Mann (35) aus Moers verprügelt, der daraufhin die Sicherheitsleute anschoss. Einer der Verletzten rächte sich wiederum, indem er das Auto des 35-Jährigen zerschoss. Nun legt die Justiz den Fall wohl endgültig zu den Akten.
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Der Moerser, der am Morgen des 25. März 2016 in einem der Laufhäuser an der Vulkanstraße herumschoss, war bereits im Oktober 2016 zu fünf Jahren und drei Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Das Verfahren gegen zwei Männer, die damals als Sicherheitsleute im Bordell arbeiteten, dauerte deutlich länger.
Rotlichtviertel in Duisburg: Auto mit Schüssen zersiebt
Die Staatsanwaltschaft klagte die zwei Security-Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an: Ein 41-jähriger Wachmann war den verletzten Kollegen mit einem Revolver, den er gar nicht hätte haben dürfen, zur Hilfe geeilt. Mit dieser und der bei der Flucht vom Moerser zurück gelassenen Pistole hatte einer der verletzten Securitys (37) in Wildwest-Manier das Auto des 35-Jährigen, einen teuren BMW, zerlegt. Zuvor soll er die noch im Auto sitzende damalige Freundin des Moersers bedroht und zum Aussteigen aufgefordert haben.
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Mehr als ein halbes Dutzend Mal hatte das Amtsgericht in den vergangenen fünf Jahren versucht, das Verfahren endlich abzuschließen. Doch einer der notwendigen Beteiligten fehlte immer. Mal waren es wichtige Zeugen wie der 35-jährige Moerser oder seine zwischenzeitlich angeblich verhandlungsunfähige Ex-Freundin, mal einer der Angeklagten. Und seit Anfang 2020 machte Corona die Sache nicht einfacher.
Diesmal war auch die Staatsanwaltschaft mit Einstellung des Verfahrens einverstanden
Diesmal fehlte nicht nur der wichtigste Zeuge, auch einer der Angeklagten war erkrankt. Doch den Juristen reichte es. Mit Blick auf die inzwischen verflossene Zeit und den Umstand, dass sich eine nennenswerte Strafe eh kaum noch begründen lasse, regten Verteidigung und Gericht einen Schlussstrich unter das Verfahren an.
Diesmal hatte auch die Staatsanwaltschaft, die sich noch im vergangenen Jahr mit Händen und Füßen dagegen gestemmt hatte, nichts mehr dagegen. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 900 Euro für den 37-jährigen Wachmann und 500 Euro für seinen einstigen Kollegen wurde das Verfahren eingestellt.