Duisburg. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz stehen zwei ehemalige Securitys aus dem Bordell an der Vulkanstraße vor Gericht. Tat ist fünf Jahre her.

Schüsse hallten am frühen Morgen des 25. März 2016 durch die Vulkanstraße. „Es ist nichts passiert“, wurde der anrückenden Polizei zunächst gesagt. Dagegen sprach allerdings ein von Kugeln zersiebtes Auto, das vor der Tür eines Rotlicht-Etablissements stand. Und auch der Ruf eines Mannes aus dem ersten Stock wollte nicht recht passen: „Holt mal Hilfe. Der verblutet hier.“ Innerhalb von wenigen Minuten hatte sich gegen 6.30 Uhr ein höchst dramatisches Geschehen abgespielt, das die Justiz noch immer beschäftigt.

Die Schüsse, mit denen ein heute 34 Jähriger zwei Securitys schwer verletzte, die ihn zuvor verprügelt hatten, brachten dem Mann im Oktober 2016 eine Verurteilung zu fünf Jahren und drei Monaten wegen versuchten Totschlags ein. Längst ist seine Strafe erledigt. Doch ein Kollege der Wachmänner (40), der mit einem Revolver zur Hilfe eilte, und einer der verletzten Sicherheitsleute (36), der die Wut über sein zerschossenes Bein und den Bauchschuss des Kollegen am Auto des Täters ausgelassen haben soll, droht noch immer eine Verurteilung.

Prozess in Duisburg um Verstoß gegen das Waffengesetz, Bedrohung, Sachbeschädigung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beeckerwerther und dem Homberger Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Dem 36-Jährigen wird außerdem Bedrohung und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll die Freundin des geflüchteten Täters dazu aufgefordert haben, aus dem Auto auszusteigen und dann in Wildwest-Manier, mit dem Revolver des Kollegen in der einen und der Pistole, die der Täter vor der Flucht fallen ließ, in der anderen Hand, abwechselnd schießend, das Auto des 34-Jährigen zerstört haben.

Im April 2016 fielen die Schüsse an der Vulkanstraße in Duisburg.
Im April 2016 fielen die Schüsse an der Vulkanstraße in Duisburg. © FUNKE Foto Services | Zoltan Leskovar / FUNKE Foto Services

Mindestens fünf Mal – die genaue Anzahl wissen nicht mal mehr Verfahrensbeteiligte – versuchte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz schon diesen Fall abzuschließen. Doch einmal mehr wurde nun nichts daraus. Denn die Staatsanwaltschaft kann sich absolut nicht mit dem Gedanken anfreunden, den Tatvorwurf der Bedrohung fallen zu lassen. Doch für diesen Vorwurf ist die Frau, die vor den Schüssen noch im Auto saß, als Zeugin unverzichtbar.

Prostituierte arbeitet mittlerweile in Hamburg

Problem: Die Zeugin, die inzwischen in Hamburg lebt und dort als Prostituierte arbeiten soll, leidet unter psychischen Problemen. Ein Arzt bescheinigte ihr, dass sie aufgrund von Angstzuständen nicht zu dem Termin kommen könne. Das Amtsgericht muss angesichts der Unbeweglichkeit der Staatsanwaltschaft nun zu klären versuchen, ob die Zeugin dauerhaft oder nur phasenweise verhandlungsunfähig ist. Irgendwann wird die Sache dann wohl wieder auf der Terminrolle stehen.