Duisburg. Der Prozess um eine Vergewaltigung am Weidenweg in Duisburg-Kaßlerfeld ist beendet. Der 23-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Bis zuletzt beteuerte ein 23 Jahre alter Duisburger vor dem Landgericht seine Unschuld: Er habe die 19 Jahre alte Geschädigte nicht zum Sex gezwungen, wiederholte er. Das sei freiwillig passiert. Doch die 2. Große Strafkammer sah das nach zwei Verhandlungstagen anders. Wegen Vergewaltigung verurteilte sie den Angeklagten zu drei Jahren Gefängnis.

Monatelang hatten der Angeklagte und die junge Frau eine Beziehung geführt, bei der Sex zuletzt zwar ein Thema war, aber nicht praktiziert wurde. Um ein klärendes Gespräch über die Beziehung zu führen, hatte die 19-Jährige sich am Abend des 9. März 2022 auf dem Weidenweg in Kaßlerfeld mit dem Angeklagten in dessen Auto getroffen. Dort soll der Angeklagte sie vergewaltigt haben.

Duisburger Staatsanwaltschaft zählt viele Ungereimtheiten auf

Selbst der Staatsanwalt gab in seinem Schlussvortrag eine Menge Ungereimtheiten zu. In der Aussage der Geschädigten sei nicht recht klar geworden, wie der Angeklagte es in dem engen Fahrzeug geschafft haben soll, der 19-Jährigen ohne deren Mithilfe die Leggins auszuziehen. Es bleibe unklar, ob und wann die Geschädigte sagte, dass sie das nicht wolle.

Dem Ankläger fiel es auch schwer, die Rolle der ebenfalls 19 Jahre alten besten Freundin der Frau einzuordnen. Die offenbar sehr dominierende Heranwachsende, die im Zeugenstand klare moralische Vorstellungen äußerte, war treibende Kraft der Strafanzeige gewesen.

Drei Jahre Gefängnis werden sich wohl noch um 21 Monate verlängern

In einem aber war sich der Anklagevertreter sicher: An einem Punkt des Geschehens habe die Geschädigte darauf hingewiesen, dass sie keinen Sex wolle, weil sie auch keine Pille nehme. Der Angeklagte habe sie festgehalten und mit den Worten „Das ist mir scheißegal“ einfach weiter gemacht. Vergeblich forderte die Verteidigung, dass die vielen Zweifel letztlich nur in einem Freispruch für den Angeklagten münden könnten.

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Die Kammer schloss sich der Interpretation des Staatsanwaltes an. Für den Angeklagten bedeutet das mehr als drei Jahre Gefängnis. Er muss nun mit dem Widerruf der Bewährung einer weiteren Strafe rechnen: Wegen einer Sexualtat war er zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.