Duisburg. Nach sechs Prozesstagen spricht das Landgericht ein Urteil gegen eine Duisburgerin, die ihrem Ex-Geliebten ein Messer in die Brust gerammt hatte.
Wegen versuchten Mordes hat das Landgericht eine Duisburgerin (44) zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Die 5. Große Strafkammer war am Ende eines Prozesses, der deutlich länger als geplant dauerte, davon überzeugt, dass die Angeklagte am Morgen des 11. Dezember 2021 ihren Ex-Geliebten in Tötungsabsicht attackierte. Heimtückisch, weil ohne jede Vorwarnung, hatte die Frau demnach zugestochen, nachdem der 42-Jährige sie in seine Wohnung an der Lauenburger Allee in Großenbaum gelassen hatte.
Anklage- Duisburgerin (44) stach Ex-Geliebtem in die BrustFünf Verhandlungstage lang schwieg die Angeklagte. Am sechsten und letzten Prozesstag gab sie eine Darstellung, die jener des Geschädigten vom ersten Verhandlungstag widersprach. Nein, sie habe niemals eine sexuelle Beziehung zu dem 42-Jährigen gehabt. Der sei aber daran interessiert gewesen, habe sie verfolgt und immer wieder angerufen, obwohl ihr unklar sei, wie er an ihre Telefonnummer gekommen ist.
Kammer in Duisburg hält späte Einlassung der Angeklagten für lebensfremd
Zuletzt habe sie das alles klären wollen. Doch der 42-Jährige habe sie – unter welchen Umständen, wollte die Angeklagte nicht sagen – dazu bewegt, sich halb entkleidet fotografieren zu lassen. Und sie anschließend erpresst. „Er hat 25.000 Euro gefordert.“ Am Tattag habe er sie in seiner Großenbaumer Wohnung angegriffen. Weil sie so etwas schon befürchtete, habe sie ein Messer dabei gehabt. Im Gerangel habe die Waffe mehrfach den Besitzer gewechselt, bevor sie den Mann bei einer ungezielten Abwehrbewegung verletzte.
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Die Kammer hielt diese Darstellung an vielen Stellen für lebensfremd und nicht nachvollziehbar. Sie folgte der Darstellung des Geschädigten, der berichtet hatte, er habe eine Zeit lang ein sexuelles Verhältnis mit der Angeklagten gehabt und ihr Geld geliehen. Geld, das er schließlich selbst dringend benötigte. Als die 44-Jährige nicht zahlte, habe er ihren Mann deswegen angerufen.
Wahrscheinlichstes Motiv: Wut über den Anruf des Zeugen beim Ehemann
Am nächsten Tag stand die Frau vor seiner Tür, wollte mit ihm reden. Kaum hatte der 42-Jährige die Tür geöffnet, hatte sie mit den Worten „Du hast meine Familie zerstört“ ein Messer gezogen und ihm in die Herzgegend gerammt. Der Mann erlitt eine Lungenverletzung, konnte die Täterin aber noch aus der Wohnung drängen.
Zu Gunsten der Angeklagten sprach am Ende nur, dass sie bislang nicht vorbestraft war und es sich um eine Beziehungstat handelte. Zu ihren Lasten mussten sich dagegen gesundheitliche Folgen für den Geschädigten auswirken.
Staatsanwaltschaft sieht neben Mordmerkmal der Heimtücke niedere Beweggründe
Die Staatsanwaltschaft in Duisburg hatte neben dem Mordmerkmal der Heimtücke auch niedere Beweggründe gesehen: Die Angeklagte habe mit einem Mord ihre außereheliche Beziehung verdecken wollen. Die Kammer hielt andere Motive für nahe liegender: Möglicherweise sei die Angeklagte auch einfach nur wütend gewesen, weil der Zeuge ihren Mann kontaktierte.