Duisburg. Mit 26 Einbrüchen in nur vier Wochen sorgte 21-Jähriger für deutlichen Anstieg der Einbruchszahlen im Duisburger Norden. Berufung endete schnell.

Es gibt tatsächlich Verhandlungen, die absolut überflüssig sind. Oder es wären, hätten die Beteiligten vorher mal miteinander gesprochen. So war das auch im Fall eines 21 Jahre alten Marxlohers, der wegen einer Einbruchserie im Duisburger Norden in zweiter Instanz vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz stand. Innerhalb von nur vier Wochen war er im März 2021 in zwei Wohnungen und 24 Ladenlokale eingestiegen.

Die Polizei hatte sich schon über einen „signifikanten Anstieg“ der Einbruchstaten in Marxloh und Aldenrade gewundert. Wer hätte auch ahnen können, dass dafür hauptsächlich ein einzelner Heranwachsender verantwortlich war?

Einbruchsserie in Marxloh und Aldenrade: Vor allem Geschäftsräume im Fokus

Beinahe täglich, manchmal auch zweimal an einem Tag war er vor allem in Geschäftsräume eingebrochen. Unter anderem suchte er eine Anwaltskanzlei, eine Fremdsprachenschule, eine Boutique, einen Friseurladen, einen Hörgeräteakustiker, ein Café und eine Arztpraxis heim. Auch in zwei Wohnungen stieg er ein.

Meist überstieg die Rechnung für die bei den Einbrüchen angerichteten Schäden den Wert der Beute. Nur in einigen Fällen fielen dem Einbrecher nennenswerte Geldbeträge in die Hände. Allerdings schleppte er auch schon mal hochwertige Kleidung oder eine Profi-Kaffeemaschine im Wert von 3500 Euro davon.

Es bleibt bei drei Jahren und einem Monat Jugendhaft

Das alles brachte dem Heranwachsenden vor dem Amtsgericht Ruhrort eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und einem Monat ein. Gegen das Urteil zog die Staatsanwaltschaft in die Berufung. Reflexartig legte auch die Verteidigung Rechtsmittel ein. Die Vorsitzende der Berufungskammer stellte zum Glück gleich zu Beginn der Verhandlung die richtige Frage: „Und warum genau sitzen wir jetzt hier?“

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Das schien auch der Staatsanwalt, dessen Behörde in erster Instanz nur drei Monate mehr gefordert hatte, nicht recht zu wissen. Er gab die Frage weiter: „Warum hat die Verteidigung Berufung eingelegt?“ Die Antwort kam prompt: „Weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Und darüber war ich ganz schön sauer“, so die Verteidigerin.

Der Staatsanwalt wollte wissen, warum die Anwältin nicht zum Telefon gegriffen habe. „Ich fand, das hätten sie tun müssen“, konterte die Juristin. Die Vorsitzende grinste und nahm die beiderseitige Rücknahme der Berufung zu Protokoll.