Duisburg. Eine Gruppe Jugendlicher soll im Duisburger Hauptbahnhof einen 16-Jährigen bedroht und attackiert haben. Er sprang aus Angst ins Gleisbett.
Gemeinschaftliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und versuchte Nötigung wirft die Staatsanwaltschaft zwei Heranwachsenden bei einem Prozess vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz vor. Am 28. August 2021 sollen der 19 Jahre alte Walsumer und der 21 Jahre alter Dinslakener im Duisburger Hauptbahnhof einen jungen Mann mit einer Waffe bedroht und ihn, als er vor Angst auf ein Gleis sprang, dort verprügelt haben.
Mehrere Jugendliche sollen den Geschädigten auf dem Bahnsteig angesprochen haben. Der wollte davon laufen. Der 19-Jährige soll daraufhin eine Schreckschusswaffe gezogen und den Jugendlichen aufgefordert haben, stehen zu bleiben. Aus Angst sprang der 16-Jährige in ein Gleisbett. Während der Walsumer die Pistole weiter auf das Opfer richtete, ein Komplize oben auf dem Bahnsteig mit einem Messer stand, sollen der Dinslakener und ein weiterer junger Mann ebenfalls auf das Gleis gesprungen sein und den Geschädigten geschlagen haben.
Duisburger (19) legte ein weitgehendes Geständnis ab
Der 21-Jährige wollte sich zu Beginn des Prozesses nicht zu dem Vorwurf äußern. Der zwei Jahre jüngere Mitangeklagte ließ durch seinen Verteidiger ein weitgehendes Geständnis vortragen. Die jungen Leute seien gegen 3.30 Uhr alkoholisiert aus Düsseldorf zurückgekehrt. Jemand wandte sich an die Angeklagten, sagte, dass der Geschädigte ihn „abziehen“ wollte.
„Wir waren alle besoffen“, so der 19-Jährige. „Der Junge rannte weg, wir alle hinterher.“ An Details wollte oder konnte sich der Angeklagte zwar nicht mehr erinnern, gab aber zu, dass die Sache wohl in etwa so abgelaufen sei, wie es in der Anklageschrift stehe. Die Pistole habe er erst wenige Tage zuvor gekauft. „Er hatte sie dabei, um gegenüber seinen Freunden damit anzugeben“, so der Verteidiger.
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Die Mehrzahl der übrigen an dem Geschehen beteiligten Personen folgte den Zeugen-Ladungen am ersten Verhandlungstag nicht. In einer Woche soll das Verfahren fortgesetzt und nach bisheriger Planung auch beendet werden.