Duisburg. Ein 23-Jährige hat einen Ladendetektiv bei Kaufland in Duisburg mit einer Schere bedroht. Seine Flucht misslang. Nun wurde er verurteilt.

Das Urteil kam schneller als ursprünglich geplant: Mit einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt endete vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 23 Jahre alten Duisburger. Er hatte gestanden, am 25. November 2021 bei Kaufland in Kaßlerfeld einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben.

Ein unbekannt gebliebener Mittäter hatte drei Flaschen Schnaps in einen Rucksack gepackt. Der Angeklagte hatte sich mit Obst im Wert von fünf Euro begnügt. Der Drogensüchtige hatte Hunger. Ein Ladendetektiv hatte die Tat bemerkt und den Angeklagten angesprochen, nachdem er mit dem Rucksack an der Kasse vorbei gegangen war.

Bei Kaufland in Duisburg: 23-Jähriger griff in Panik zu einer Schere

Der 23-Jährige berichtete, er habe einfach nur Panik gehabt und flüchten wollen, als er im Büro des Detektivs eine Schere griff, den Mann damit bedrohte und losrannte. Dabei vergaß der allerdings nicht den Rucksack mit der Beute.

Weit war der Täter nicht gekommen: Ein weiterer Mitarbeiter verstellte ihm den Weg. Der 23-Jährige versuchte über eine Reihe Einkaufswagen zu springen, verfing sich dabei in einem Korb und stürzte. Er wurde festgenommen.

Gericht ging von einem minderschwerem Fall aus

Nach den Buchstaben des Gesetzes hatte der Angeklagte einen besonders schweren räuberischen Diebstahl begangen. Die Mindeststrafe beträgt fünf Jahre. Doch angesichts der Gesamtumstände ging das Gericht von einem so genannten minderschweren Fall aus. Denn die Beute war gering und der 23-Jährige ist hochgradig drogensüchtig. Zur Tatzeit litt er nicht nur unter Hunger, sondern auch unter Entzug.

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Der Angeklagte konsumiert seit längerer Zeit einen wilden Mix aus Heroin, Kokain und Marihuana. Ein psychiatrischer Gutachter befürwortete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Therapie, so schätzte der Sachverständige, dauere voraussichtlich mindestens zwei Jahre.