Duisburg. Eine Neudorferin hob um 6 Uhr 90 Euro am Geldautomaten ab. Ein Paar raubte sie aus. Ein nun Angeklagter war zudem illegal in Deutschland.
Eine 69-jährige Neudorferin ist offenbar Frühaufsteherin. Gegen 6 Uhr holte sie am 15. Februar dieses Jahres an einem Geldautomaten der Sparkassenfiliale Königstraße 90 Euro ab. Ein junges Paar sah ihr zu. Und verfolgte die Rentnerin durch die halbe Stadt. An der Salvatorstraße schlugen die Räuber zu. Ein 24-jähriger Syrer stand nun wegen Raubes und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Erst im November 2021 war der Mann aus dem Gefängnis entlassen worden. Bis zu seiner Inhaftierung hatte er in Weimar gelebt. Nun zog es ihn zu seiner Familie nach Duisburg. Um seinen ausländerrechtlichen Status kümmerte er sich nicht mehr. Spätestens ab Februar lebte er illegal in Deutschland.
Angeklagter bestritt die Tat bis zuletzt
Der Angeklagte bestritt die Tat. „Einer alten Frau die Handtasche entreißen? So etwas würde ich nie tun. das verbietet mir mein Glaube“, beteuerte er. „Sie haben wegen räuberischer Erpressung gesessen. War das nicht verboten?“ Erstaunlicherweise war es der Verteidiger, der diese Frage stellte. Auch die mutmaßliche Komplizin wollte sein Mandant nicht kennen. Gegen sie soll demnächst verhandelt werden.
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„Die Frau hat mich plötzlich an die Wand gedrückt. Ich bekam kaum noch Luft“, berichtete die 69-jährige Geschädigte. Dann habe der Angeklagte so lange an ihrer Tasche gezerrt, bis er damit weglaufen konnte. In der Tasche waren neben dem Geld ihr Schwerbehindertenausweis, der Impfausweis, der Personalausweis und die EC-Karte. „Das habe ich alles neu machen lassen müssen“, seufzte die Rentnerin. „Ich gehe jetzt nicht mehr so früh zur Sparkasse.“
Videobilder ließen keinen Zweifel zu
Die Beweislage war eindeutig. Die Videoüberwachung der Sparkasse zeigte zwar nicht das Gesicht des mit Kapuze und Corona-Maske getarnten Mannes, der die Rentnerin beobachtete. Wohl aber seine Kleidung. Und seltsamerweise trug der Angeklagte genau dieselbe Kleidung, als er wenige Minuten später unmaskiert mit der EC-Karte der älteren Dame Zigaretten kaufte. Auch im Kiosk hing eine Kamera. „Die Karte hat mir jemand gegeben“, behauptete der 24-Jährige.
Das Schöffengericht verurteilte ihn zu drei Jahren und einem Monat Gefängnis. „Drei Jahre? Für so eine Tat kriegt man doch in Deutschland höchstens ein Jahr!“ Auch die Schlussbemerkung des 24-Jährigen ließ jede Reue vermissen. Bei der Strafzumessung gab es wenig, das sich zu seinen Gunsten hätte auswirken können. Strafschärfend wirkten sich dagegen einschlägige Vorstrafen aus und der Umstand, dass sich die Räuber mit der zierlichen älteren Dame ein recht wehrloses Opfer ausgesucht hatten.