Duisburg. 192 ungeimpfte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen arbeiten in Duisburg trotz Impfpflicht weiter. Stadt nennt Gründe.
Die Stadt Duisburg hat nach eigenen Angaben auch rund vier Monate nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keine Beschäftigungs- beziehungsweise Betretungsverbote oder Bußgelder für ungeimpfte Beschäftigte aus den betroffenen Bereichen ausgesprochen. Die Zahl der von den Arbeitgebern gemeldeten Personen hat sich zuletzt nur leicht erhöht – von 655 auf nun 659. Davon arbeiten 373 laut Stadtsprecher Peter Hilbrands in einem Krankenhaus, 165 in Senioren- und Pflegeheimen und 121 in sonstigen Einrichtungen wie etwa Arztpraxen.
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Bei der Mehrzahl der Betroffenen liege mittlerweile ein Immunitätsnachweis vor, bei 192 Beschäftigten aber noch nicht. Die Stadt verweist angesichts der bisher ausgebliebenen Sanktionen auf „viele Anhörungsverfahren mit Betroffenen und Einrichtungen, wobei wir vielfach auf Rückmeldungen der angesprochenen Akteure warten“, so Hilbrands.
Stadt Duisburg: 77 ungeimpfte Beschäftigte wurden für unabkömmlich erklärt
Außerdem haben Einrichtungen nun bei mittlerweile 77 Personen erklärt, dass diese unabkömmlich seien. Vor rund einem Monat waren es noch etwa 40. Als häufigster Grund dafür werde der allgemeine Personalmangel im jeweiligen Tätigkeitsbereich genannt.
„Dabei wird häufig betont, dass die Einrichtungen bereits seit langem auf der Suche nach neuem Personal sind“, erklärt der Stadtsprecher. „Des Weiteren werden die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der einzelnen betroffenen Beschäftigten aufgeführt und verdeutlicht, wie gravierend der Arbeitsausfall der Betroffenen für die Einrichtung wäre.“
„Wir gehen davon aus, dass die Erklärungen in vielen Fällen ausreichend sind“
Das Gesundheitsamt nehme diese Stellungnahmen der Einrichtungen sehr ernst. „In vielen Fällen sind die Angaben gut nachzuvollziehen“, sagt Hilbrands, „beispielsweise bei Personen, die in der Pflege arbeiten.“ Abschließende Entscheidungen über die Weiterbeschäftigung seien zwar bisher noch nicht getroffen worden. „Wir gehen aber davon aus, dass die Erklärungen in vielen Fällen ausreichend sind.“
Der Erlass zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gilt aktuell noch bis zum 31. Dezember 2022. Dann würde also auch ein ergangenes Betretungs- oder Beschäftigungsverbot enden. Allerdings ist nach Angaben der Stadt Duisburg bisher noch nicht über eine mögliche Verlängerung der Verordnung entschieden worden. „Wir wollen so viele Verfahren so zeitnah wie möglich abschließen“, sagt Hilbrands.