Duisburg. Impfpflicht in Pflege und Co.: Die Stadt Duisburg hat nun mitgeteilt, wie vielen ungeimpften Mitarbeitern aktuell ein Beschäftigungsverbot droht.
Seit drei Monaten gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor Corona. Nach Angaben der Stadt Duisburg sind dem Gesundheitsamt bis jetzt insgesamt 655 ungeimpfte Beschäftigte von den Arbeitgebern aus den betroffenen Bereichen gemeldet worden. Laut Stadtsprecher Falkos Firlus entfallen davon 373 auf Krankenhäuser, 165 auf Senioren- und Pflegeheime sowie 117 auf sonstige Einrichtungen wie zum Beispiel Arztpraxen. Wie viele nun ein Betretungs- beziehungsweise Beschäftigungsverbot fürchten müssen, hat Firlus auf Nachfrage der Redaktion erklärt.
So dürfen 388 von den 655 zunächst gemeldeten ungeimpften Beschäftigten definitiv weiterarbeiten, weil sie nachträglich eine gültige Bescheinigung vorgelegt haben. So fehlt also noch von 267 Personen ein entsprechender Immunitätsnachweis, die laut Firlus bereits alle kontaktiert worden. Die Überprüfungen seien aber noch nicht vollständig abgeschlossen.
Stadt Duisburg: Aktuell droht 267 ungeimpften Beschäftigten ein Beschäftigungsverbot
„Derzeit laufen noch Anhörungsverfahren, die jedoch sukzessive abgeschlossen werden können“, so der Stadtsprecher. „Bußgelder wurden daher noch nicht verhängt.“ In allen 267 Fällen drohe aber ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. „Aktuell werden die ersten etwa 50 Fälle näher geprüft, ent- und dann, sofern erforderlich, auch beschieden“, so Firlus. „In jedem einzelnen Fall wird die betroffene Einrichtung mit angehört.“
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Diese erhalte dadurch die Möglichkeit, zu einer etwaigen „Unabkömmlichkeit“ der Personen dezidiert Stellung zu nehmen. Bisher haben die Einrichtungen nach Angaben des Stadtsprechers für etwa 40 Personen eine „Unabkömmlichkeit“ erklärt. „Diese Stellungnahmen werden im Rahmen der Anhörungsverfahren berücksichtigt.“
Gesundheitsämter mussten Meldungen bis 15. Juni prüfen
Bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten die Arbeitgeber in NRW bis Ende März Zeit, ungeimpfte Beschäftigte den kommunalen Gesundheitsämtern zu melden. Diese mussten die Meldungen bis zum 15. Juni prüfen, um dann spätestens ab dem 16. Juni Verwaltungsverfahren einzuleiten wie etwa Anhörungen einzuleiten – „mit dem Ziel des Erlasses von Untersagungsverfügungen“, so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
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Die Impfquoten sind grundsätzlich in den betroffenen Bereichen hoch. Ein Beispiel: Das Evangelische Christophoruswerk, mit zehn Einrichtungen Duisburgs größte Träger mit Angeboten in der (Alten-) Pflege, meldet pro Haus ein bis zwei ungeimpfte Beschäftigte.