Duisburg. Die Urlaubszeit steht an, und mit ihr für viele Duisburger Arbeitnehmer auch das Urlaubsgeld. Eine Gewerkschaft rät zu Wachsamkeit.

Duisburger Arbeitnehmer sollten jetzt eine „Urlaubsgeld-Check“ vornehmen. Das rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie stehe für viele Menschen nun wieder die erste längere Auszeit an. Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, sei die Sonderzahlung in vielen Branchen tariflich klar geregelt.

[Straßenbahn- und Buslinien der DVG in fünf Minuten mit Schulnoten bewerten: zum DVG-Linien-Check]

Dazu gehören zum Beispiel die Ernährungsindustrie oder das Bäckerhandwerk. In Duisburg arbeiten laut Agentur für Arbeit aktuell rund 7900 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe. Diese Menschen sollen nun überprüfen, ob das Urlaubsgeld wirklich auf ihrem Konto gelandet ist oder noch landet. „Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, betont Karim Peters, NGG-Geschäftsführer.

Auch Azubis und Minijobber in Duisburg haben möglicherweise Recht auf Urlaubsgeld

Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, seien im Vorteil gegenüber Angestellten ohne Tarifbindung, 74 Prozent erhalten Urlaubsgeld, in Betrieben ohne Tarifbindung sind es nur 36 Prozent. Die Sonderzahlung belaufe sich meist auf ein halbes Monatsgehalt, so die NGG.

Karim Peters appelliert besonder an Azubis, Teilzeitkräfte und Minijobber, ihr Urlaubsgeld zu überprüfen. „Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt. Außerdem wichtig: Laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück pro Jahr. „Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen.“