Duisburg. Wegen Körperverletzung stand ein Duisburger (32) vor Gericht. Er attackierte den leicht bekleideten Fremden in der Wohnung seiner Freundin.

Eine gewisse Vorahnung hatte ein 32-jähriger Duisburger schon gehabt, als seine Freundin ihm am 26. Juli 2020 ihre Duisserner Wohnung nicht öffnete. Dabei hörte der Mann doch ganz deutlich, dass jemand in der Wohnung war. Das erste, was er sah, nachdem er sich mit Hilfe einer Plastikkarte als Einbrecher betätigt hatte, war eine Hose. Die lag ordentlich zusammengefaltet auf einem Stuhl. Es war nicht seine. Auch nach dem Besitzer musste er nicht lange suchen. Was folgte, brachte dem 32-Jährigen nun in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung ein.

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Der Arbeitskollege der Freundin rannte in einer kurzen Sporthose herum, als der Angeklagte ihn schlug, ihn zu treten versuchte und ihm den moderigen Inhalt eines Blumentopfes an den Kopf warf.

Wütend war der gehörnte Freund in die Küche gerannt. „Gib mir ein Messer. Ich stech den ab“, drohte er, bevor die Freundin ihn schließlich beruhigen konnte. Das Amtsgericht hatte da keine Zweifel gehabt und dem 32-Jährigen eine satte Geldstrafe von 6000 Euro (200 Tagessätze zu je 30 Euro) aufgebrummt.

Angeklagter gab längst nicht alles zu

Dagegen zog der Angeklagte in die Berufung. „Die wollten mir weismachen, dass der gerade vom Sport kam“, ereiferte sich der 32-Jährige. In seinen Aussagen habe der Geschädigte ganz schön übertrieben: „Ich habe nicht versucht, ihm ins Gesicht zu treten.“ Und die Schläge seien auch mehr so ein Schubsen gewesen. Und der Inhalt des Blumentopfes sei ja ganz weich gewesen. Allerdings sei der Zeuge hinterher ganz schön dreckig gewesen.

Die Freundin verweigerte die Aussage. Das durfte sie auch, denn inzwischen ist sie die Verlobte des Angeklagten. Der Geschädigte beteuerte, dass er nicht gewusst habe, dass die Frau einen Freund hatte. „Mir hat sie gesagt, man habe sich getrennt.“ Und er redete ein bisschen kompliziert und geschwollen daher.

Verteidiger plädierte vergeblich auf Freispruch

Der Verteidiger, der auf einen Freispruch hinaus wollte, sah gravierende Widersprüche. Er stellte Beweisanträge, die die Berufungskammer zurückwies. Sie hatte keinen Zweifel daran, dass die Tat im Großen und Ganzen so abgelaufen war, wie das schon das Amtsgericht festgestellt hatte. Allerdings ging das Gericht angesichts der Gesamtumstände von einem minderschweren Fall aus. Es senkte die Geldstrafe auf 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro).