Duisburg. Vor dem Landgericht Duisburg ging es erneut um eine blutige Tat in Laar. Der Streit zwischen zwei Männern hatte in sozialen Netzwerken begonnen.
So genannte soziale Netzwerke sind manchmal alles andere als das. So in dem Fall, mit dem sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz in zweiter Instanz befassen musste. Beleidigungen im Internet führten dazu, dass ein 50 Jahre alter Dortmunder am 1. September 2019 auf dem Rheindeich in Laar die persönliche Begegnung mit einem Duisburger (49) suchte. Der wurde dabei durch einen Stich in den Arm verletzt.
Allerdings hatte der 49-Jährige den Streit nicht gemieden. „Ihr habt doch alle keine Eier in der Hose“, soll er im Netz getönt haben und er gab seinen aktuellen Standort bekannt. Der Angeklagte verstand das als Einladung, fuhr in Begleitung eines unbekannt gebliebenen zweiten Mannes nach Laar. Wenige Minuten später war der linke Arm des Geschädigten durchstochen.
Duisburger Amtsgericht hatte Angeklagten in erster Instanz freigesprochen
Das Amtsgericht hatte im März 2021 zu viele Zweifel am Tatgeschehen gehabt. Unklar blieb nach Auffassung des Schöffengerichts, wer die körperliche Auseinandersetzung begonnen hatte und warum der Begleiter des Angeklagten zu einem Stichwerkzeug griff – falls es ihn überhaupt gab. Es sprach den Angeklagten frei.
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Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein. Der Angeklagte wiederholte seine Beteuerungen: Der andere habe mit dem Streit begonnen. Er und seine Familie seien wiederholt von dem Geschädigten beleidigt worden. „Ich wollte mit ihm darüber reden.“ Doch der Mann habe ihn attackiert.
Berufung der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg
Der Geschädigte schilderte das anders. „Er ist auf mich losgegangen. Es gab ein Gerangel.“ Als der Angeklagte zu unterliegen drohte, habe der seinem Begleiter ein Wort zugerufen: „Messer!“ Der Unbekannte habe daraufhin zugestochen. „Ich dachte, der hätte mein Herz getroffen“, so der Zeuge. Bis heute leidet er unter Angstzuständen und Schlafstörungen.
Für die Berufungskammer war dieser Tatablauf der Beweis dafür, dass der Einsatz der Waffe zuvor zwischen dem Angeklagten und dem Komplizen abgesprochen war. Eine unbeteiligte Zeugin hatte zudem keinen Zweifel daran gelassen, dass es den Mittäter wirklich gab: Sie hatte zwei Männer in Richtung des Duisburgers gehen sehen. „Die sind dann weggerannt. Dann traf ich den Herrn mit dem blutenden Arm und rief die Polizei.“
Die Berufungskammer verurteilte den 50-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten mit Bewährung. Für den Angeklagten sprach, dass er bislang nicht vorbestraft war und sich vom Geschädigten provoziert gefühlt habe. Zu Lasten des 50-Jährigen musste sich allerdings auswirken, dass der Verletzte bis heute unter den Folgen leidet.