Duisburg. Wegen falscher Beschuldigung steht eine Duisburgerin (26) vor dem Amtsgericht. Sie behauptete, Ex-Freund habe ihr mehrfach Gewalt angetan.

Am 20. Februar 2019 zeigte eine Duisburgerin ihren Ex-Freund wegen Vergewaltigung an. Als gerade ein Pizzabote der Frau eine Lieferung gebracht hatte, habe der Ex die Gelegenheit genutzt, um in eine Wohnung in der Innenstadt einzudringen, sie zu vergewaltigen und durch mehrere Schnitte am Bauch zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings davon überzeugt, dass die 26-Jährige sich das alles nur ausgedacht hat.

Im Laufe der Ermittlungen hatte die Angeklagte immer neue Beschuldigungen gegen den Ex-Freund erhoben: In der Vergangenheit soll er sie geschlagen und an eine Heizung gefesselt haben. Der Mann sei für eine Entführung verantwortlich und habe sie an zwei Männer verkauft, die sie vergewaltigt hätten.

Angeklagte aus schwieg in Duisburg zu dem Vorwurf

Die junge Frau, der falsche Beschuldigung vorgeworfen wird, machte vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz keine Angaben. Der Mann, den sie zu Unrecht belastet haben soll, fehlte. Der Zeuge hatte von der Justiz nicht ausfindig gemacht werden können.

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Der jetzige Freund der Angeklagten schien davon überzeugt zu sein, dass es alle diese Vorfälle tatsächlich gegeben hatte. Er berichtete, dass er kaum 30 Minuten außer Haus gewesen sei, als sich die Tat in seiner Wohnung ereignete und er bei seiner Rückkehr die blutende Angeklagte vorfand. Die Wohnungstür habe offen gestanden. „Die Haustür war abgeschlossen.“

26-Jährige soll nun erst einmal psychiatrisch untersucht werden

Es habe zahlreiche weitere Vorfälle gegeben, so der 36-Jährige. Den Mann, der das alles getan haben soll, habe er aber nie gesehen. Die Entführung der Angeklagten will er selbst mitbekommen haben. „Jemand hat sie in einen Transporter gezogen.“ Die Frau habe sich später bei ihm gemeldet und berichtet, sie sei in einer Halle am Güterbahnhof festgehalten worden. Auf die Idee, die Polizei zu rufen, war der Zeuge nicht gekommen.

Zwei Gerichtsmediziner waren sicher, dass die Angeklagte sich die Verletzungen selbst zufügte: „Die Schnitte sind nur oberflächlich, befinden sich an gut erreichbaren Körperstellen und verlaufen parallel.“ An Oberschenkeln, Hals und Armen fanden die Mediziner zudem zahlreiche neuere und sehr alte Verletzungsspuren, von denen wohl keine durch Fremdeinwirkung entstand. Das Gericht will die Angeklagte nun erst einmal psychiatrisch untersuchen lassen. Irgendwann wird der Prozess neu starten.