Duisburg. In Duisburg wollen dieses Jahr 2039 Schüler ihr Abitur machen. Welche Regeln gelten und was passiert, wenn sie wegen Corona Klausuren verpassen.
In Duisburg beginnt für 2039 Schülerinnen und Schüler die heiße Phase der Abiturprüfungen. An den Gymnasien wollen 1191 die allgemeine Hochschulreife erlangen, an den Gesamtschulen sind es 706 und an den Berufskollegs 142.
Los geht es am Dienstag mit Latein, Italienisch, Russisch, Türkisch und Niederländisch, am Mittwoch folgt Deutsch, Freitag Englisch, die letzten Klausuren sind am 10. Mai für Informatik, Technik, Physik, Biologie, Chemie und Ernährungslehre. Die mündlichen Prüfungen laufen vom 23. bis zum 25. Mai.
Während im vergangenen Jahr noch strenge Hygieneregeln für die Teilnahme an den Prüfungen galten und die Schüler nur getestet in die Schulen durften, ist dieses Jahr alles frei: keine Tests, keine Masken.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Masken und Bürgertests sind freiwillige Infektionsschutzmaßnahmen
Bezüglich der Infektionsschutzmaßnahmen bleibe es jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schulen tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen und Bürgertests in Anspruch zu nehmen, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung. Diese Maßnahmen seien jedoch freiwillig. Es könne keine verbindliche Verabredung an den Schulen beispielsweise zum Tragen einer Maske geben.
Duisburger Schulleiter hatten deshalb zum Schulstart appelliert, aus Rücksicht und zum Schutz aller freiwillig weiter Masken zu tragen.
Trotz Corona-Erkrankung zum Abitur: So geht’s
Was passiert aber, wenn ein Schüler coronapositiv ist und nicht an den Prüfungen teilnehmen kann? Dafür stehen zunächst Nachschreibtermine zur Verfügung, sagt die Sprecherin. Sollte ein Prüfling auch da nicht teilnehmen können, müsse die Schule dezentrale Aufgabenvorschläge erstellen und der oberen Schulaufsicht zur Prüfung und Genehmigung vorlegen.
Sollte im Rahmen der Abiturprüfungen eine Lehrkraft längerfristig erkranken, müsse eine andere Fachlehrkraft einspringen.