Duisburg. Wegen Drogenbesitzes stand eine Duisburgerin (33) vor Gericht. Ihr grüner Daumen hatte ihre Cannabis-Pflanze zu beachtlicher Größe gebracht.
Corona kostete 2020 eine Tourismuskauffrau aus Beeck den Job. Und so besann sie sich auf ihren Garten. Sie pflanzte Tomaten, Salat, Lauchzwiebeln und drückte auch einen Cannabis-Samen in die Erde. Da die Frau offenbar den berühmten grünen Daumen hat, wuchs alles zu beachtlicher Größe heran. Und so hatte die Duisburgerin nicht nur frischen Salat und Gemüse sondern auch immer etwas Haschisch zum Entspannen daheim.
Der glückselige Zustand hätte sicher noch eine Weile anhalten können, wäre die 33-Jährige nicht auf die Idee gekommen, ihren gärtnerischen Erfolg auf Fotos zu dokumentieren und stolz ziemlich öffentlich in einem sozialen Netzwerk zu präsentieren. Auch die inzwischen 2,50 Meter hohe Cannabis-Pflanze.
Am 19. Februar 2021 kam daraufhin überraschend Besuch: Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und fand den Rest einer Ernte von mehr als 400 Gramm Cannabis. Der Angeklagten brachte das wegen Drogenbesitzes einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz ein.
Angeklagte aus Duisburg: „Das war wohl die dümmste Idee.“
„Ich hatte schon einmal eine Phase in meinem Leben, wo ich Rauschgift konsumiert habe“, gestand die Frau. Das sei vor zehn Jahren gewesen, als sie schon einmal arbeitslos war. Und weil sie nicht auf der Straße bei fragwürdigen Händlern irgendein Kraut kaufen und außerdem Geld sparen wollte, pflanzte sie diesmal selbst. „Ich hab gedacht, vielleicht wird ja was draus und ich hab was, um ab und zu mal zu chillen. Dass das Ding so groß werden würde, hatte ich nicht erwartet.“
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Und damit, dass auch Polizisten bei Facebook und Co. unterwegs sind, offenbar auch nicht. „Dass ich die Fotos eingestellt habe war wohl die allerdümmste Idee“, so die 33-Jährige, der man trotz Gesichtsmaske noch das verschämte nette Lächeln ansah. „Das war mir allerdings eine Lehre“, gestand die Angeklagte. „Ich bin jetzt wieder drogenfrei.“ Und den damaligen Lebensgefährten, der außer dem Bio-Produkt der Freundin auch noch andere Sachen konsumierte, habe sie gleich mit abgeschafft.
Da die 33-Jährige inzwischen wieder berufstätig ist, auch ansonsten einen sehr ordentlichen Eindruck machte und nur ein paar kleinere Vorstrafen hat – keine Drogendelikte –, gingen Staatsanwältin und Schöffengericht von einem minderschweren Fall aus. Im Normalfall hätte die Strafe angesichts der Drogenmenge nicht unter einem Jahr betragen. So hielten die Juristen acht Monate, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, für völlig ausreichend. In den nächsten sechs Monaten muss die Frau außerdem zwei mal nachweisen, dass sie tatsächlich keine Drogen mehr nimmt