Duisburg. Erst attackierte er in Walsum seine Mutter, dann im Krankenhaus in Dinslaken einen Mitpatienten. Gericht sprach Urteil gegen Duisburger (40).

Mit der dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie endete vor dem Landgericht Duisburg das mehrtägige Verfahren gegen einen 40 Jahre alten Duisburger. Nachdem ihn ein Angriff auf seine Mutter in Walsum in das St. Vinzenz-Krankenhaus in Dinslaken brachte, hatte er dort mehrere Mitarbeiter bedroht und zuletzt einen Mitpatienten mit einem Messer verletzt.

Weil er sich von dem Mann provoziert fühlte, hatte der Beschuldigte am 5. Juni beim Mittagessen ein Tafelmesser mitgehen lassen. Das drückte er einem Mitpatienten gegen den Hals und drohte, den Mann zu töten. Das Eingreifen eines Mitarbeiters der Klinik verhinderte Schlimmeres. Der Geschädigte kam mit einem Kratzer am Hals davon. „Ich wollte ein Exempel statuieren“, hatte der 40-Jährige vor Gericht zugegeben. Denn er habe sich auch von anderen Patienten gemobbt gefühlt.

Duisburger (40) verletzte Mutter, bedrohte und beschimpfte Klinikpersonal

Im Mai 2021 war der 40-Jährige in die Klinik eingewiesen worden, nachdem er seine Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Walsum zu Boden geschubst und dabei verletzt hatte. Im Krankenhaus bedrohte und beschimpfte er immer wieder Mitarbeiter, musste immer wieder fixiert werden.

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2009 begannen bei dem 40-Jährigen erstmals gravierende psychische Probleme aufzutauchen. Mehrere Jahre wurde der Mann erfolgreich therapiert, konnte ein Studium abschließen. Doch nach einem Medikamentenwechsel glaubte der Patient, unter schweren Nebenwirkungen zu leiden und setzte das Mittel eigenmächtig ab.

Psychisch Kranker war vollkommen schuldunfähig

Ein Gutachter hatte keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte bei allen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. In die Wohnung der Mutter dürfe der 40-Jährige ohne Gefahr weiterer schwerer Taten nicht zurück, so der psychiatrische Sachverständige. Da es keinen anderen sozialen Empfangsraum gebe, sei die unbefristete Unterbringung in einem Krankenhaus alternativlos.

Die Antragsschrift war ursprünglich bei der Attacke mit dem Messer von versuchtem Mord ausgegangen. Allerdings blieb fraglich, ob der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung überhaupt heimtückisch habe handeln können. Ebenso fraglich blieb, ob der Geschädigte überhaupt im juristischen Sinne wehrlos habe sein können, da er seine Umwelt ohnehin nicht wahrnimmt. So ging das Gericht im Urteil von versuchtem Totschlag als schwerwiegendster Anlasstat für die Unterbringung aus.