Duisburg. Wegen versuchten Totschlags steht ein 36-Jähriger vor dem Duisburger Landgericht. Er soll einen Kontrahenten in Marxloh schwer verletzt haben.

Worum es am 27. Januar 2019 bei einer Auseinandersetzung in Duisburg-Marxloh ging, wird möglicherweise nie geklärt werden. Gemeinsam mit zwei Mittätern soll ein 36-jähriger Mann aus Köln sich Zugang zu einer Wohnung an der Katharinenstraße verschafft haben. Mit einem 1,20 Meter langen und vier mal sechs Zentimeter dicken Kantholz soll er einen heute 32 Jahre alten Mann geschlagen und ihm lebensgefährlich schwere Verletzungen an Rücken und Kopf zugefügt haben.

Der Angeklagte, der sich wegen versuchten Totschlags verantworten muss, schwieg zu Prozessbeginn zu dem Vorwurf. Im Oktober 2019 hatte der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht schon einmal begonnen. Nach acht Verhandlungstagen platzte das Verfahren wegen der Erkrankung einer Richterin. Schon damals war das Gericht beim Angeklagten und den Zeugen auf eine Mauer des Schweigens gestoßen.

Prozess in Duisburg: Neustart verschob sich um mehr als zwei Jahre

Aufgrund chronischer Überlastung der Schwurgerichtskammer und wegen Corona verschob sich der Neustart seit mehr als zwei Jahren immer wieder. Nach einem Jahr Untersuchungshaft musste der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt werden. Das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte, die gemeinsam mit dem 36-Jährigen in die Wohnung gekommen sein sollen, wurde abgetrennt. Die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Männer wurden vom Amtsgericht Hamborn freigesprochen.

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Das 32 Jahre alte Opfer berichtete, die drei Männer seien in die Wohnung gekommen und hätten Streit angefangen. „Während ein Mann mich festhielt, griff der Angeklagte diesen Knüppel und schlug damit gegen meinen Rücken. Es hat geknirscht“, erinnerte er sich. Als er zu Boden ging, habe ihm der 36-Jährige noch einmal mit dem Holz vor den Kopf geschlagen. Der Mann erlitt einen lebensgefährlichen Schädelbruch.

Die Mauer des Schweigens scheint immer noch zu stehen

An mehr konnte oder wollte sich der 32-Jährige allerdings kaum erinnern. Schon die Frage, ob er sich bereits einige Tage vor der Tat in der Wohnung in Marxloh aufhielt, beantwortete er ausweichend: „Möglicherweise war das so.“

Beim ersten Verhandlungsbeginn vor mehr als zwei Jahren hatten Juristen die Mutmaßung geäußert, es könne sich bei der Tat um die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Gruppen Russen gehandelt haben, die um Marktanteile bei kriminellen Geschäften kämpften. Für die Neuverhandlung sind bis Ende April drei weitere Prozesstage angesetzt.