Duisburg. Wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich mussten Arbeitgeber Ungeimpfte dem Gesundheitsamt melden.
Bis zum Stichtag haben in Duisburg Arbeitgeber aus dem Gesundheits- und Pflegebereich 458 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeldet, die keinen Impfnachweis erbracht haben.
Weil in diesem Bereich eine Impfpflicht gilt, mussten die Ungeimpften bis zum 31. März dem Gesundheitsamt gemeldet werden. 23 Meldungen gab es aus Arzt- und Zahnarztpraxen, 14 aus Krankenhäusern, 29 aus Alten- und Pflegeheimen und 20 aus Pflegediensten, sechs aus sonstigen Einrichtungen, so die Stadt.
Gesundheitsamt fordert Impfnachweis nach
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Laut Pressesprecher Falko Firlus haben sich die großen Einrichtungen in Duisburg „weitgehend komplett zurückgemeldet“, von den kleineren, teilweise Ein-Personen-Betrieben stünden noch Rückmeldungen aus. „Wir gehen aber davon aus, dass entsprechende Angaben noch in der nächsten Woche eingehen werden“, so Firlus.
Die Mitarbeiter, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, werden jetzt vom Gesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert, dies nachzuholen. Erst wenn die Rückmeldungen eingegangen sind, gibt es Einzelfallprüfungen, in die auch der Arbeitgeber einbezogen werden kann. Letztlich droht den Ungeimpften in diesem Bereich im Extremfall ein Betretungsverbot und Arbeitslosigkeit.