Duisburg. Weil er Geld für Heroin brauchte, bedrohte ein 44-Jähriger in einem Supermarkt in Neudorf eine Kassiererin. Das Gericht schloss den Fall nun ab.
Weil er Geld für Heroin brauchte, bewaffnete sich ein 44 Jahre alter Neudorfer am Morgen des 7. Oktober 2021 mit einem Haushaltsmesser. Er bedrohte die Kassiererin eines Supermarktes am Sternbuschweg und erbeutete 100 Euro. Dafür gab es vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz nun eine viereinhalbjährige Haftstrafe.
Mit dem Urteil ordnete die Kammer auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Für den bereits einschlägig vorbestraften Mann, der in Verbindung mit einer Verurteilung schon einmal eine Therapie absolviert hatte, bedeutet das, dass er zeitnah in eine geschlossene Therapie-Einrichtung umziehen wird. Hat die Behandlung Erfolg, könnte er frühestens in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.
Viele Punkte sprachen am Ende zugunsten des Angeklagten aus Duisburg
Zu Beginn des zweitägigen Verfahrens hatte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. Von der Angst vor dem Heroin-Entzug getrieben, hatte er das Geschäft gegen 7.30 Uhr betreten. Er kaufte drei Brötchen und versuchte beim Bezahlen, in die Kasse zu greifen. Die Kassiererin konnte die Klappe jedoch schnell genug zuschlagen.
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Da zog der Mann das Messer, rückte der Angestellten immer näher und forderte Geld. „Ich brauche das so dringend“, erklärte er. Die Frau öffnete schließlich die Kasse wieder. Er griff hinein und nahm 100 Euro. mehr brauchte er ja gerade nicht.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis. Hinzu kamen die vergleichsweise geringe Tatbeute und eine verminderte Schuldfähigkeit durch die Drogensucht. So konnte das Urteil am Ende sogar unter dem in der Regel üblichen Mindestmaß von fünf Jahren liegen.