Duisburg. Ein 40-Jähriger aus Hochfeld soll seine Ex-Freundin und Mutter der gemeinsamen Kinder angegriffen und bedroht haben. Das sagte er vor Gericht.
Schon in seiner eigenen Kindheit hatte ein 40-Jähriger aus Hochfeld Gewalt erlebt. Er gab vor dem Strafrichter im Amtsgericht am König-Heinrich-Platz offen zu, dass er keine andere Form der Problemlösung kennengelernt habe. Seine Ex-Lebensgefährtin soll der Mann im Jahr 2021 gleich zweimal angegriffen und einmal mit dem Tode bedroht haben.
Am Neujahrstag 2021 hatte er seine Ex in deren Wohnung aufgesucht. Es kam zu einem Streit, in dessen Verlauf er ihr an den Hals fasste, sie schlug und versuchte, ihr ein Piercing aus dem Gesicht zu reißen. Ganz ähnlich verlief am 29. August ein Angriff an gleicher Stelle. Zuletzt begegnete er am 21. September der ehemaligen Freundin in einem Park in Rheinhausen. „Ich kriege dich und dann häute ich dich“, soll er bei der Gelegenheit gedroht haben.
Duisburger bestritt zunächst alle Vorwürfe
Der 40-Jährige bestritt zunächst eigentlich alles. Auch, dass die zwei gemeinsamen Kinder gar nicht seine seien. Verblüffenderweise hatte er bei einer Vernehmung durch die Polizei bereits ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Als der Richter ihm das vorhielt, gab der Mann die Übergriffe – mehr oder weniger – zu. „Aber ich liebe sie doch noch immer“, beteuerte er.
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Auf derartige Schwüre konnte die 24-Jährige scheinbar gut verzichten. „Es gab auch schon vorher Gewalttätigkeiten“, berichtete sie. „Deshalb hat er sich ja schon 2018 eine eigene Wohnung nehmen müssen.“ Auch das Motiv für die Übergriffe war ihr klar: „Eifersucht“. Immer wieder habe der Angeklagte sie bezichtigt, Seitensprünge gehabt zu haben. „Hatte ich aber nicht. Und die Kinder sind seine.“
Strafrichter verhängte Bewährungsstrafe
Die Taten schilderte die Frau in etwa so, wie sie auch die Anklageschrift beschrieb. Kurzzeitig verlor sie dabei die Fassung, brach in Tränen aus. Inzwischen sei es ruhig geworden, bestätigte die 24-Jährige dem Richter. „Wir haben keinen Kontakt mehr.“
Den Richter beruhigte das. Wegen zweifacher Körperverletzung und Bedrohung verurteilte er den Angeklagten zu vier Monaten Haft. Allerdings wurde die Vollstreckung der Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.