Duisburg. 3G oder 2G plus bei der Anmeldung? Die Ansagen des Schul- und des Gesundheitsministeriums widersprechen sich. So wollen die Schulen vorgehen.
Die Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen beginnen am Montag. Die Kommunikation durch das nordrhein-westfälische Schulministerium hat allerdings für Verwirrung gesorgt, denn sie widerspricht den Ansagen durch das Gesundheitsministerium NRW. Eltern wandten sich an diese Redaktion, um zu erfragen, unter welchen Bedingungen sie die gewünschte Duisburger Schule überhaupt betreten dürfen, um ihre Viertklässler anzumelden.
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Es wird die 3G-Regel gelten, vollständig Geimpfte und Genesene dürfen hinein, außerdem alle, die einen negativen PCR-Test haben, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen entsprechenden Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zumindest sagt das ein Sprecher des Schulministeriums, verbunden mit der Formulierung „eindeutig“: „Auch nicht immunisierte, aber getestete und maskentragende Eltern dürfen die Schule betreten.“
Regeln der Coronabetreuungsverordnung und der Schulmail widersprechen sich
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„Hoffentlich stimmt das jetzt auch“, entfährt es den Eltern, die auf die Verwirrung aufmerksam machten. Denn die Coronabetreuungsverordnung sieht vor, dass „am Unterricht sowie allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen auch immunisierte Personen nur teilnehmen, wenn sie (...) mit einem negativen Testergebnis an Testungen teilgenommen haben“. Also 2G plus. Ungeimpfte müssten demnach draußen bleiben.
In der letzten Schulmail stand: „Das Anmeldeverfahren ist so zu gestalten, dass es den geltenden Vorgaben des Infektionsschutzes, insbesondere der Coronabetreuungsverordnung und der Coronaschutzverordnung (3G-Regel auch für Eltern) in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht.“
Eine Frage der Auslegung
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Ja, was denn nun? Auf diesen Widerspruch angesprochen, erklärt der Sprecher des Schulministeriums, dass das Schul- und das Gesundheitsministerium die Coronabetreuungsverordnung so ausgelegt hätten, „dass nur Personen, die an Schultestungen teilnehmen (müssen), von der Erweiterung (Test auch für Immunisierte) betroffen sind“. Wie aus Schulleiter-Kreisen zu erfahren ist, scheint diese Art der Interpretation allerdings nirgends kommuniziert worden zu sein. Sie wollen die Anmeldungen nun mit der 3G-Regel organisieren und an den Eingängen digital kontrollieren.
Die Coronabetreuungsverordnung soll nun so gestaltet werden, dass kein Widerspruch bleibt. Der Ministeriumssprecher sagt, dass sie ohnehin wegen der Lolli-Tests verändert werden müsse. Anfang dieser Woche hatte das Ministerium in einer nächtlichen Aktion die Einzeltestung nach positiven Lolli-Pooltests aufgehoben und an Grund- und Förderschulen für Chaos gesorgt.
>> CORONABETREUUNGSVERORDNUNG /& SCHULMAILS NRW
■ Die derzeit gültige Coronabetreuungsverordnung kann hier nachgelesen werden: www.land.nrw/media/25768
■ Die Schulmails werden auf dieser Webseite veröffentlicht. www.schulministerium.nrw/schulmail-archiv