Duisburg. In Duisburg gelten die neuen Corona-Quarantäneregeln ab Freitag schon. Sie unterscheiden sich für Erwachsene und Schüler. Das ist zu beachten.
Der Bundesrat hat am Freitag den neuen Corona-Quarantäneregeln zugestimmt. Das Duisburger Gesundheitsamt setzt diesen Bund-Länder-Beschluss in Ermangelung von NRW-Landesregeln ab sofort um. Das hat die Stadt am Freitagmittag mitgeteilt.
• In Duisburg müssen demnach ab sofort Infiziertezehn Tage in häusliche Isolation und Kontaktpersonen Infizierterzehn Tage in Quarantäne.
• Die Isolation von Infizierten kann am 7. Tag vorzeitig mit verpflichtendem PCR-Test beendet werden, sofern Betroffene zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
• Die Quarantäne von Kontaktpersonen kann am 7. Tag durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest!) oder einen PCR-Test beendet werden.
• Zur Zählweise: Hierbei gilt der Tag der PCR-Testung bei der infizierten Person als Tag 0.
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Quarantäne bei Corona: Kontakt zum Gesundheitsamt per E-Mail oder per Post
Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt an die E-Mail-Adresse kontaktpersonga@stadt-duisburg.de als Nachweis zugesendet werden. Eine Rückmeldung seitens des Gesundheitsamtes erfolge diesbezüglich üblicherweise nicht mehr, teilt die Stadt mit. Wer nicht über eine E-Mail-Adresse verfügt, kann den Nachweis auch per Post an folgende Adresse schicken: Gesundheitsamt Duisburg Medical Center Ruhrort, Ruhrorter Str. 195, 47119 Duisburg.
Bei möglichen Kontrollen des Bürger- und Ordnungsamtes sind die Quarantäne- oder Isolationsanordnung und das Ergebnis der Abschlusstestung vorzulegen.
Diese Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne
• Nachweislich geboosterte Kontaktpersonen müssen neuerdings gar nicht mehr in Quarantäne – es sei denn, sie sind infiziert. Dann gelten für sie die gleichen Regeln.
• Auch frisch geimpfte oder genesene Personen (drei Monate nach positivem PCR-Befund oder 14 Tage – entsprechend der Corona-Warn-App – nach der zweiten Impfung bis drei Monate nach der zweiten Impfung) müssen nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten ebenfalls die vorgenannten Regeln.
Kürzere Quarantäne-Zeiten für Kinder und Jugendliche
Eine besondere Regelung besteht für Schüler und Kita-Kinder laut städtischer Pressestelle, da sie regelmäßig in den Einrichtungen getestet werden:
• Infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Kindergarten-Kinder können sich am siebten Tag durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen PCR-Test frei testen.
• Als Kontaktpersonen Infizierter können Kita-Kinder und Schüler durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen PCR-Test bereits am fünften Tag ein Ende der Quarantäne herbeiführen.
- Bei der Dauer der Quarantäne wird nicht mehr zwischen der Omikron- und der Delta-Variante unterschieden.