Duisburg. In Duisburg gelten die neuen Corona-Quarantäneregeln ab Freitag schon. Sie unterscheiden sich für Erwachsene und Schüler. Das ist zu beachten.

Der Bundesrat hat am Freitag den neuen Corona-Quarantäneregeln zugestimmt. Das Duisburger Gesundheitsamt setzt diesen Bund-Länder-Beschluss in Ermangelung von NRW-Landesregeln ab sofort um. Das hat die Stadt am Freitagmittag mitgeteilt.

• In Duisburg müssen demnach ab sofort Infiziertezehn Tage in häusliche Isolation und Kontaktpersonen Infizierterzehn Tage in Quarantäne.

• Die Isolation von Infizierten kann am 7. Tag vorzeitig mit verpflichtendem PCR-Test beendet werden, sofern Betroffene zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

• Die Quarantäne von Kontaktpersonen kann am 7. Tag durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest!) oder einen PCR-Test beendet werden.

• Zur Zählweise: Hierbei gilt der Tag der PCR-Testung bei der infizierten Person als Tag 0.

[Alle aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie in Duisburg lesen Sie jeden Abend im Duisburg-Newsletter. Jetzt hier kostenlos für den Newsletter anmelden.]

Quarantäne bei Corona: Kontakt zum Gesundheitsamt per E-Mail oder per Post

Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt an die E-Mail-Adresse kontaktpersonga@stadt-duisburg.de als Nachweis zugesendet werden. Eine Rückmeldung seitens des Gesundheitsamtes erfolge diesbezüglich üblicherweise nicht mehr, teilt die Stadt mit. Wer nicht über eine E-Mail-Adresse verfügt, kann den Nachweis auch per Post an folgende Adresse schicken: Gesundheitsamt Duisburg Medical Center Ruhrort, Ruhrorter Str. 195, 47119 Duisburg.

Bei möglichen Kontrollen des Bürger- und Ordnungsamtes sind die Quarantäne- oder Isolationsanordnung und das Ergebnis der Abschlusstestung vorzulegen.

Diese Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Nachweislich geboosterte Kontaktpersonen müssen neuerdings gar nicht mehr in Quarantäne – es sei denn, sie sind infiziert. Dann gelten für sie die gleichen Regeln.

Auch frisch geimpfte oder genesene Personen (drei Monate nach positivem PCR-Befund oder 14 Tage – entsprechend der Corona-Warn-App – nach der zweiten Impfung bis drei Monate nach der zweiten Impfung) müssen nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten ebenfalls die vorgenannten Regeln.

Kürzere Quarantäne-Zeiten für Kinder und Jugendliche

Eine besondere Regelung besteht für Schüler und Kita-Kinder laut städtischer Pressestelle, da sie regelmäßig in den Einrichtungen getestet werden:

Infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Kindergarten-Kinder können sich am siebten Tag durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen PCR-Test frei testen.

• Als Kontaktpersonen Infizierter können Kita-Kinder und Schüler durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen PCR-Test bereits am fünften Tag ein Ende der Quarantäne herbeiführen.

  • Bei der Dauer der Quarantäne wird nicht mehr zwischen der Omikron- und der Delta-Variante unterschieden.
Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Facebook, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung