Duisburg. Für Anmeldungen an weiterführenden Schulen in Duisburg gilt die 3G-Regel. Wie nicht geimpfte Eltern die Schule betreten dürfen.
Ende Januar beginnt das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen. In Duisburg gilt die 3G-Regel für Eltern, die ihre Viertklässler an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, einer Real-, Sekundar- oder Förderschule anmelden wollen. Das bedeutet, dass auch ungeimpfte Eltern ihren Nachwuchs anmelden können.
Personen, die eine Schule betreten möchten, müssen nach Angaben der Stadt Duisburg einen negativen Test vorweisen, unabhängig vom Impfstatus. Die Schulen bitten darum, online oder telefonisch vorab einen Termin zu buchen. Es darf nur ein Elternteil das Kind begleiten, gewartet werden muss im Freien.
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Auch immunisierte Personen müssen sich für einen Schulbesuch testen lassen
Seit dem 10. Januar gilt auch für immunisierte Personen insofern eine Beschränkung, als dass sie eine Schule nur betreten dürfen, wenn sie nach Maßgabe des Paragrafen 3 der Corona-Betreuungsverordnung auch negativ getestet sind. Maßgeblich für die Teilnahme ist nach dem „Omikron-Absatz“ also nicht die Immunisierung, sondern ausschließlich der Test, so dass sowohl Immunisierten als auch Nicht-Immunisierten – bei negativem Testergebnis – der Zugang zu dem Schulgebäude ermöglicht wird, heißt es aus der Pressestelle.