Duisburg. Ein Duisburger muss sich für Drogenhandel, Waffenbesitz und Körperverletzung verantworten. Er soll Mitglied der „Black Jackets“ gewesen sein.
Vor sieben Jahren verurteilte das Landgericht Duisburg, einen damals 25 Jahre alten Mann aus Beeck, der 2014 vergeblich versucht hatte, in der heimischen Küche Amphetamin zu kochen. Dabei kam allerdings nur eine braune Pampe, und eine ruinierte Küche heraus. Sinnbildlich gesprochen steht nun der Mann vor dem Landgericht, der die Küche aufgeräumt haben soll.
Der heute 34-jährige Walsumer, der damals führendes Mitglied der rocker-ähnlichen Gruppierung „Black Jackets“ gewesen sein soll, soll dem erfolglosen Drogenkoch angeboten haben, seine Verbindungen in die Niederlande zu nutzen. Er soll den Kontakt zu einem niederländischen Vereinskameraden hergestellt haben, der die mehr als 100 Kilo Chemikalien, die aus China geliefert worden waren, in Amphetamin umwandeln wollte. Doch auch daraus wurde nichts.
Angeklagter aus Duisburg-Walsum: eine Reihe mehr oder weniger glückloser Drogengeschäfte
Am Ende sollen vier Fässer, deren Inhalt eine unendlich lange chemikalische Bezeichnung trug, für 1000 Euro pro Fass verramscht worden sein. Der glücklose Drogenkoch, von Beruf Chemikant, war kurz darauf zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
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Seinem sehr viel später vor Gericht stehenden Helfer werden noch weitere Drogendelikte vorgeworfen. So soll er auch die Übergabe von 2,8 Kilo Ecstasy vermittelt haben, die vom Beecker Drogenkoch in Form gepresst werden sollten. Der verfügte nämlich über eine Pillenpresse. Ein weiterer Anklagepunkt wirft dem 34-Jährigen den Verkauf von 30 Liter Amphetaminöl im Jahr 2015 vor. Um die Bezahlung soll ihn der Käufer allerdings geprellt haben.
Illegaler Waffenbesitz und eine Schlägerei mit dem neuen Freund der Ex
Darüber hinaus sollen in der Wohnung des Angeklagten verbotene Messer und illegales Feuerwerk sowie 200 Gramm Marihuana gelegen haben.
In einem Streit mit dem neuen Lebensgefährten einer Ex-Freundin des 34-Jährigen, soll er außerdem einen Totschläger eingesetzt und dem Geschädigten so eine Platzwunde zugefügt haben.
Zu Beginn des Prozesses wollte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Verteidiger möchte zunächst das Ergebnis der Beweisaufnahme abwarten. Für diese sind bis Ende Januar zwei weitere Tage angesetzt.