Duisburg. Am 10. Januar startet der Schulbetrieb. In Bus und Bahnen gilt die 3G-Regel. Müssen Schüler sich deshalb vor dem ersten Schultag testen lassen?
Am kommenden Montag, 10. Januar, startet in Nordrhein-Westfalen wieder der Schulbetrieb. Zahlreiche Schülerinnen und Schülern pendeln dann wieder mit Bus und Bahn zu ihrer Schule – auch in Duisburg. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt aktuell die 3G-Regel: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein und das nach Aufforderung nachweisen können.
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Schüler sind von der Regel ausgenommen: Aufgrund der regelmäßigen Testungen in Schulen, brauchen sie keine separaten Nachweis erbringen. Hier reicht das Vorzeigen eines Schülerausweises. Ausnahme: die Ferien. Da die Schultestungen in den Weihnachtsferien wegfallen, müssen auch Schüler einen Testnachweis vorlegen.
Erster Schultag: Gelten Schüler als getestet – oder nicht?
Vor dem Schulstart stellen sich viele Eltern die Frage: Müssen Schüler, bevor sie am Montag zum ersten Mal nach den Ferien den Bus oder die Bahn zur Schule nehmen, sich demnach vorher testen lassen?
„Nein“, wie eine Anfrage der Redaktion bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) ergibt. „Die DVG hält sich strikt an die derzeit geltenden Vorgaben der Landesregierung“, sagt DVG-Sprecher Thomas Kehler.
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Dort heißt es, dass Schülerinnen und Schüler vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete Personen gelten. „Nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind in dieser Zeit nur dann den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen“, heißt es.
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Das bedeutet: Obwohl die Schüler erst am 10. Januar wieder in den Unterricht starten, gelten sie offiziell bereits beim Hinweg wieder als getestet – ob sie nun ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen könnten oder nicht.
Kehler: „Ab dem 10. Januar 2022 trifft wieder die Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler in Kraft, dass durch die Schultestungen kein 3G-Nachweis im ÖPNV geleistet werden muss.“ Der Sprecher betont jedoch, dass nicht auszuschließen sei, dass die Landesregierung die aktuellen Bestimmungen noch vor dem 10. Januar aktualisieren könnte. „Die DVG hält sich ständig dazu auf dem Laufenden und kommuniziert falls erforderlich neue Entwicklungen.“