Duisburg. Die Bußgelder für Verstöße gegen die 3G-Regel in Bussen und Bahnen sind hoch. So groß ist das Risiko bei der DVG, ohne 3G-Nachweis zu fahren.

Seit einem Monat gilt die 3G-Regel auch für den öffentlichen Nahverkehr. Nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete dürfen in Busse und Bahnen einsteigen. Doch wie gut wird das kontrolliert? Ein Selbsttest quer durch Duisburg verdeutlicht: Das Risiko für Impf- oder Testmuffel ist durchaus gegeben.

Kontrolleure sind in den Bussen und Bahnen auf Duisburger Stadtgebiet täglich unterwegs. Seit dem 24. November überprüfen sie nicht nur die Tickets der Fahrgäste und die Einhaltung der Maskenpflicht, sondern auch die 3G-Nachweise. Dabei ließen sie sich auch die Personalausweise zeigen, sagt Kathrin Naß, Sprecherin der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG).

Testfahrt quer durch Duisburg

Eine Testfahrt am Freitagmittag soll zeigen, wie genau die Kontrolleure tatsächlich hinschauen. Von der Haltestelle Zoo/Uni geht es mit der Linie 901 Richtung Pollmann in Marxloh. Die Bahn ist um diese Zeit relativ voll, Kontrolleure sind keine zu sehen.

An der Scholtenhofstraße müssen die Fahrgäste wie üblich in einen Ersatzbus umsteigen. In der Nähe der Haltestelle Beeck Denkmal steht eine Fünfergruppe von Kontrolleuren – allerdings nicht an der Haltestelle, sondern vor einem Imbisslokal. Vermutlich machen sie gerade Mittagspause.

Kurzer Blick auf den Impfstatus

Auch der Umstieg am Pollmann-Eck in die Linie 903 Richtung Stadtmitte verläuft wieder ohne Überprüfung der 3G-Zertifikate, es steigt auch niemand zu. Erst am Hauptbahnhof sind drei Kontrolleure in neongelben Westen mit der Aufschrift „Security“ zu sehen. Sie steigen in die nächste Bahn der Linie U79 Richtung Düsseldorf.

Kurz werfen sie einen Blick auf die Smartphones der Fahrgäste. Ob die Impfnachweise darauf echt sind, überprüfen sie genauso wenig wie die Personalausweise. Auch die Fahrausweise wollen sie nicht sehen. Am König-Heinrich-Platz steigt das Trio bereits wieder aus und verlässt die U-Bahn-Station.

Weniger als 1 Prozent aller Fahrgäste hat keinen 3G-Nachweis dabei

Auch interessant

Wie Kathrin Naß berichtet, wurden seit Beginn der 3G-Regel im ÖPNV rund 80.000 Fahrgäste auf ihren Negativnachweis hin überprüft, knapp 700 Personen konnten keinen vorzeigen – weniger als ein Prozent also. Im genannten Zeitraum kontrollierten die DVG-Prüfer durchschnittlich rund 3200 Menschen pro Tag. Das sind aber nur gut zwei Prozent der Fahrgäste, die unterwegs sind.

Ein Rechenbeispiel: Im Jahr 2020 nutzten etwa 53 Millionen Menschen die DVG-Flotte, coronabedingt bedeutend weniger als in den Jahren zuvor. Im Durchschnitt fahren rund 145.000 Menschen täglich in Duisburg Bus oder Bahn, von denen rund 3200 kontrolliert werden. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, ist also gering.

Zahl der Kontrollteams variiert täglich

Doch zu sicher sollte sich niemand sein: „Wir kontrollieren flächendeckend in der ganzen Stadt, sowohl in Bussen als auch in Bahnen. Wir setzen zwar Schwerpunkte auf stark frequentierte Linien, kontrollieren aber auch in Randgebieten“, sagt die DVG-Sprecherin. Die Zahl der Kontrollteams variiere von Tag zu Tag und sei abhängig von Kapazität und Einsatzplan.

Häufig sei jetzt auch das Ordnungsamt dabei, denn die Vertreter der Stadtverwaltung haben eine entscheidende Befugnis: Sie sind im Gegensatz zu DVG-Angehörigen berechtigt, Bußgelder zu verhängen. „Das DVG-Prüfpersonal kann bei 3G-Verstößen nur von unserem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen“, erklärt Kathrin Naß.

Die meisten Kontrollen verliefen ruhig. „Der erhöhte zeitliche Kontrollaufwand führte in den ersten Tagen Ende November zu Unmutsäußerungen einiger Fahrgäste. Das ist nun aber nicht mehr der Fall.“ Im kommenden Jahr sollen erstmals sogenannte Schwerpunktkontrollen stattfinden – im Beisein der Polizei.

>> Hohe Bußgelder bei Verstößen

  • Die 3G-Regel gilt nicht nur bei der DVG, sondern auch bei der Deutschen Bahn bundesweit im Nah- und Fernverkehr. Das Bußgeld bei Verstößen beträgt bei der DVG 250 Euro. Bei Erwachsenen darf ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
  • Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen, weil sie im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden. Aber in den Weihnachtsferien gilt die 3G-Regel auch für Schüler.