Duisburg. Ab Mittwoch, 24. November, tritt die 3G-Regel im ÖPNV in Kraft. Das müssen Fahrgäste in Duisburg nach Angaben der DVG jetzt wissen.

Wie auch die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) nun bestätigt, gilt mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ab Mittwoch, 24. November, die 3G-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die DVG appelliert an ihre Fahrgäste, der Verpflichtung nachzukommen und nur noch genesen, geimpft oder getestet Bus und Bahn zu fahren.

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Sie müssen dazu entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis, einen negativen Schnelltest – keinen Selbsttest – oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, sowie einen Lichtbildausweis mit sich führen. Nur wenn alle Fahrgäste sich an die neue Regelung halten, lasse sich ein reibungsloser Betriebsablauf ermöglichen.

3G im ÖPNV: DVG kündigt stichprobenartige Kontrollen in Duisburg an

Nach Angaben der DVG-Sprecherin Kathrin Naß gibt es für die „stichprobenartigen Kontrollen“ kein zusätzliches Personal. Sie werden von den Ticketprüfern vorgenommen. Diese überprüfen den Fahrausweis, die Maskenpflicht und nun auch noch die 3G-Regel. Darüber hinaus seien Schwerpunktkontrollen mit der Stadt und der Polizei in Duisburg geplant.

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Verstöße werden laut Naß ohne Übergangszeit sofort geahndet. Auch Martin Murrack, Stadtdirektor und Krisenstabsleiter, betont, jede Missachtung der 3G-Regel „zum Schutze aller Fahrgäste“ gemeinsam konsequent zu sanktionieren.

Verstöße sollen sofort und konsequent geahndet werden

Die DVG-Mitarbeiter können Fahrgäste allerdings „nur“ aus Bus oder Bahn verweisen. Bußgelder können nur das Ordnungsamt oder die Polizei verhängen. Die Politik hat empfindlichen Strafen angekündigt. Wie hoch sie konkret sein werden, ist noch unklar. Auf der Internetseite der Bundesregierung heißt es bisher nur: „Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen.“ Und: „Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache.“

Die 3G-Regel gilt auch für „myBUS“ in Duisburg.
Die 3G-Regel gilt auch für „myBUS“ in Duisburg. © Daniel Tomczak / DVV

Fest steht: 3G gilt laut DVG auch für „myBUS“ in Duisburg. Nur hier kontrolliere das Fahrpersonal in den Kleinbussen die Einhaltung der Regeln, in Linienbussen und Bahnen ansonsten nicht. Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren.

Die DVG informiert die Fahrgäste über die 3G-Regel nun nach und nach mit Plakaten, Durchsagen und Aufklebern in den Fahrzeugen und an Haltestellen, über Hinweise auf den digitalen Informationstafeln sowie über ihre Internetseite und Social-Media-Kanäle. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.dvg-duisburg.de/corona.