Duisburg. Besucher müssen auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt geimpft oder genesen sein. Doch was gilt für Mitarbeiter? Das ist die Antwort.
Schon früh hat sich die Stadt Duisburg gemeinsam mit dem Veranstalter Duisburg Kontor auf eine 2G-Regel für den Weihnachtsmarkt festgelegt, noch bevor die NRW-Landesregierung mit der Coronaschutzverordnung nachlegte. Besucher und Besucherinnen müssen also geimpft oder genesen sein. Die Frage: Gilt diese Regelung auch für die Betreiber und Mitarbeiter der 106 Stände und Fahrgeschäfte?
Die Antwort: nein. Denn für sie ist der Weihnachtsmarkt der Arbeitsplatz. Stadtsprecher Malte Werning erklärt dazu: „Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 24. November müssen Beschäftigte, die Kontakt zu Gästen und Kunden (oder untereinander) haben, immunisiert oder getestet sein.“ Das heißt, dass die Mitarbeiter eine 3G-Regel einhalten müssen.
Schnelltests sind dabei 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. Die Mitarbeiter müssen außerdem auch die Maskenpflicht in der Innenstadt befolgen, den Mund-Nasen-Schutz also durchgängig tragen.
2Gplus-Regel für Mitarbeiter auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt
Genau wie die Besucher sollen die Mitarbeiter des Städtischen Außendienstes auch die Beschäftigen in den Buden kontrollieren. Ob dabei bislang Verstöße gegen die 3G-Regel festgestellt wurden, ist unklar. Denn: Bei den Überprüfungen werde laut Stadt nicht festgehalten, ob es sich um Beschäftige oder Besucher handle.
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Inklusive der Stadttochter Duisburg Kontor arbeiten in der Vorweihnachtszeit Mitarbeiter aus 130 Unternehmen auf dem „Budenzauber“. Über die Gesamtzahl der Beschäftigen gibt es keine Angaben.