Duisburg. Auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt gilt die 2G-Regel. Alle Details und eine Karte zum Gültigkeitsbereich in der City in der Übersicht.

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Duisburg für den Weihnachtsmarkt eine 2G-Regel festgelegt. Besucher müssen also genesen oder vollständig geimpft sein. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen die Regelung laut Stadtverwaltung „stichprobenartig“ kontrollieren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

Die wichtigsten Punkte zur 2G-Regel auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt in der Übersicht:

  • Die Regel gilt beim Kauf von Speisen, Getränken und anderen Produkten auf dem Markt
  • Sie gilt ebenfalls beim Verzehr von Speisen und Getränken
  • 2G greift auch beim Verweilen in der Nähe der Stände und bei der Nutzung von Fahrgeschäften und sonstigen Einrichtungen
  • Im Innenbereich der Gastronomiestände und bei Karussells, Fahrgeschäften und der Eisbahn sind die Betreiber für die Überprüfung der Vorgaben zuständig.
  • Hinweisschilder sollen in der City auf die 2G-Regel aufmerksam machen.
  • Eine allgemeine Maskenpflicht gilt auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes nicht.
  • Stadt und Veranstalter appellieren an die Besucher, die Maske dort zu tragen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben, Schwangere und Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird.

Die Karte zeigt, in welchen Bereichen der Innenstadt die Regeln gelten: