Duisburg. Eine DVG-Kundin ärgert sich über einen jungen Fahrgast, der in Duisburg ohne Maske in einen Bus eingestiegen ist. Was der Busfahrer sagt.

Angela Rosenfeld ist immer noch fassungslos, ärgert sich maßlos. Der Grund: Vor einigen Tagen sei ein junger Mann morgens an der Haltestelle Walsum-Overbruch ohne Mund-Nasen-Schutz in den Schnellbus der Linie 40 Richtung Duisburg Hauptbahnhof gestiegen.

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Der Busfahrer habe den Fahrgast zwar angesprochen, dieser aber nur gesagt, seine Maske zu vergessen zu haben. Er sei daraufhin nicht des Busses verwiesen worden. „Der Busfahrer setzte sich an sein Steuer und fuhr los“, sagt Angela Rosenfeld.

Ärger um jungen Fahrgast ohne Maske in Duisburger DVG-Bus

Sie habe deshalb noch während der Fahrt im Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) angerufen und den Vorfall einem Mitarbeiter geschildert. „Dieser entgegnete mir, dass es der Busfahrer zu entscheiden hat, ob er jemanden befördere oder nicht“, sagt Angela Rosenfeld.

Sie ist wegen dieser Aussage entsetzt: „Das heißt für mich: Der Busfahrer darf entscheiden, ob jemand das Virus hemmungslos unter den anderen Fahrgästen verbreiten darf oder nicht? Tut mir leid, das ist für mich nicht nachvollziehbar, genauso wenig für die anderen Fahrgäste.“

DVG: Fahrer können, müssen aber nicht auf Verstöße gegen die Maskenpflicht reagieren

DVG-Sprecher Thomas Kehler teilt auf Nachfrage der Redaktion zunächst mit, dass das Fahrpersonal grundsätzlich dazu berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet sei, Fahrgäste ohne Maske des Fahrzeugs zu verweisen. „Es gibt verschiedene Gründe, warum das so ist: Würde das Fahrpersonal jeden Fahrgast kontrollieren, würde das zu Störungen des Betriebsablaufs und somit zu hohen Verspätungen führen“, so Kehler. „Diskussionen mit Fahrgästen und das Prüfen von Ausnahmegenehmigungen würden für weitere Verzögerungen sorgen.“

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Darüber hinaus sei es die Aufgabe der Ordnungsbehörden und der DVG-Kontrollteams zu überprüfen, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. „Das Fahrpersonal ist auch dann nicht zum Einschreiten bei Verstoß gegen die Maskenpflicht durch einen Fahrgast verpflichtet, wenn ein weiterer Fahrgast dies verlangt“, stellt Kehler klar.

Busfahrer schildert den Vorfall anders

Unabhängig davon schildere der Busfahrer den Vorfall an der Haltestelle Walsum-Overbruch anders. Der angesprochene Fahrgast habe sich ohne Mund-Nasen-Schutz mit einer weiblichen Begleitung im hinteren Bereich des Busses hingesetzt. Der Busfahrer sei daraufhin aufgestanden und habe den jungen Mann mit einem über die Nase hochgezogenen T-Shirt angetroffen. Der Fahrgast hatte demnach seine Maske vergessen, was ihm leid täte.

Der Busfahrer habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass er ihn so nicht befördern könne. „Dieses Gespräch bekam ein weiterer weiblicher Fahrgast mit“, so der DVG-Sprecher. Die Frau habe dem jungen Mann daraufhin mit einer unbenutzten Maske aus ihrer Handtasche ausgeholfen. Er habe sich bedankt – ebenso wie der Busfahrer, der sich daraufhin wieder ans Steuer gesetzt habe.

Angela Rosenfeld bleibt bei ihrer Darstellung und sagt: „Für mich ist der Hinweis, in Bus und Bahn einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, eine Lachnummer. Es ist eine Zumutung für alle, die einen Mund-Nasen-Schutz in Verantwortung tragen.“

>> Maskenpflicht: Die Rechte und Pflichten der DVG-Fahrer in Duisburg

  • Die DVG verweist aufgrund des Vorfalls an der Haltestelle Walsum-Overbruch auf die auch auf ihrer Homepage hinterlegten Fakten zu den Rechten und Pflichten des Fahrpersonals bezüglich der Kontrolle und Durchsetzung der Maskenpflicht in Bus und Bahn.
  • Alle Informationen dazu gibt es auf www.dvg-duisburg.de/corona.