Duisburg. Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens standen zwei 20 und 22 Jahre alte Duisburger vor Gericht. Aussagen von Polizisten belasteten sie.

Vier Polizisten staunten nicht schlecht, als zwei dicke Limousinen in der Nacht zum 3. Juni dieses Jahres an der Moerser Straße in Rheinhausen mit deutlich überhöhtem Tempo an ihnen vorbei rauschten und sich dabei gegenseitig überholten. Zwei der Beamten waren leider mit einem Fahrrad unterwegs. Die beiden anderen schwangen sich in zwei Zivilfahrzeuge und machten sich an die Verfolgung.

Das, was der 41 Jahre alte Beamte und seine 24-jährige Kollegin unterwegs beobachteten, bildete die Grundlage für die Anklage, über die vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Danach waren die beiden jungen Duisburger nebeneinander auf der Asterlager Straße unterwegs, hatten auf bis zu 140 Stundenkilometer beschleunigt und sich dabei auch noch überholt.

Polizisten hatten Mühe, den beiden Duisburgern zu folgen

„Das Tempo konnte ich auf meinem Tacho ablesen“, berichtete der Polizist. „Ich hatte zeitweise echte Probleme, an den Angeklagten dran zu bleiben“, so seine Kollegin. Die Angeklagten hielten schließlich in einer Sackgasse. Die Beamten blockierten mit ihren Fahrzeugen die Straße und machten sich an die Kontrolle. „Dabei waren die Angeklagten sehr freundlich“, lobte der 41-jährige Polizist. Sagen wollten die beiden 20 und 22 Jahre alten Duisburger allerdings nichts.

Auch vor Gericht schwiegen sie. Und intensive Nachfragen der Verteidigung machten deutlich, dass die Anwälte zwar nicht an den Beobachtungen der Polizisten zweifelten, aber Bedenken gegen ihre juristische Verwertbarkeit hatten. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Strafrichterin, Staatsanwältin und den Verteidigern ging der Prozess recht schnell zum Ende.

Verfahren wurde gegen deutliche Geldauflagen eingestellt

„Ich sehe den Straftatbestand zwar als gegeben ab, aber es gibt ein oder zwei Punkte, die aus rechtlichen Gründen angreifbar wären“, so die Richterin. Mit dem Einverständnis aller Prozessbeteiligten wurde das Verfahren gegen die beiden Angeklagten unter vergleichsweise hohen Geldauflagen eingestellt.

Der 20-jährige Heranwachsende muss eine Geldbuße von 1000 Euro bezahlen und an einem Verkehrstraining teilnehmen. Der zwei Jahre ältere Mitangeklagte muss 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen. Viel bedeutsamer war für die beiden jungen Männer aber wohl der Umstand, dass sie ein halbes Jahre nach der Sicherstellung ihre Führerscheine wieder ausgehändigt bekamen.