Duisburg. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls stand ein 35-Jähriger vor Gericht. Er hatte es besonders auf Jacken eines bestimmten Herstellers abgesehen.
Manche Straftäter stellen sich nun wahrlich nicht besonders geschickt an. So zum Beispiel ein 35-jähriger Mann aus Neuenkamp, der wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand. Immer wieder hatte er zwischen Februar 2020 und November 2021 aus Kaufhäusern in der Innenstadt Textilien gestohlen. Dabei hätte er ahnen können, dass Ladendetektive den bereits einschlägig bekannten Dieb durchgehend unter Beobachtung hatten.
Aufgefallen wäre der 35-Jährige höchstwahrscheinlich aber auch, wenn noch keine Hausverbote gegen ihn bestanden hätten. Denn in nur zwei Fällen benutzte er einen Rucksack, um die Beute abzutransportieren. In den übrigen sechs Fällen zog er die von ihm offenbar sehr geschätzten Outdoor-Jacken eines bekannten deutschen Herstellers unter seine Kleidung. Bis zu drei Wind- und Wetter-Jacken ließen ihn aussehen wie das berühmte vollrunde Michelin-Männchen.
Duisburger gestand Diebstähle rückhaltlos ein
Der Angeklagte gestand die Taten rückhaltlos ein. Leugnen wäre auch ziemlich sinnlos gewesen. Die Jacken ließen sich in der Szene gut zu Geld machen, gab der 35-Jährige zu. Zur Begründung führte er an, er habe seine in die Heimat Serbien abgeschobene Familie finanziell unterstützen wollen. Frau und Kinder leben dort. Drei weitere Kinder, die er mit einer anderen Frau hat, leben in Deutschland. Vor allem aber benötigte er Geld für seinen Drogenkonsum.
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„Nachdem meine Familie abgeschoben worden war, habe ich angefangen Kokain zu rauchen“, berichtete der 35-Jährige. Marihuana benötige er, um nachts überhaupt schlafen zu können. „Mal durfte ich arbeiten, mal nicht“, so der Asylbewerber. Mit Arbeit habe das Geld gereicht, ohne Arbeit habe er halt stehlen müssen. „Seit 20 Jahren lebe ich hier. Warum verlängert man nur dauernd meine Duldung und erkennt mich nicht einfach an?“ Die Antwort lieferte das Vorstrafenregister. Fast genau so lange hatte der Mann seine ausländerrechtlichen Bemühungen immer wieder durch Straftaten zunichte gemacht.
Die Bitte des 35-Jährigen um eine letzte Bewährungschance blieb vergeblich. Zur Tatzeit hatte er bereits unter Bewährung gestanden. Bislang habe keine Verurteilung und kein Gefängnisaufenthalt den Angeklagten zu einem Umdenken bewegen können, so das Schöffengericht. „Es hilft ihrer Familie nun einmal nicht, wenn sie immer wieder neue Straftaten begehen“, so der Vorsitzende. Insgesamt muss der Angeklagte nun für 20 Monate hinter Gitter. Er quittierte das mit einer Flut von Tränen.