Duisburg. Am Tiefpunkt seines Lebens wurde ein Ladendieb in Duisburg-Beeck beim Stehlen erwischt. Er drohte mit seiner Axt und schlug mit der Faust zu.
Das hatte ein Ladendetektiv sicher nicht erwartet: Als er in Duisburg-Beeck einen Dieb vor einem Supermarkt ansprach, ließ der seine Axt sehen. Und drohte: „Ich werde dich auslöschen.“ Als der Detektiv sich davon nicht beeindrucken ließ, schlug der Dieb zu – allerdings nur mit der Faust.
Für den räuberischen Diebstahl und die Körperverletzung muss der 30-Jährige nun 25 Monate hinter Gitter. Dabei war die Beute, die der Täter an der Friedrich-Ebert-Straße verteidigte, wenig beeindruckend: eine Flasche Bier, eine Schnapsflasche, eine Dose Thunfisch, ein Brötchen und eine Packung Käse hatte er zuvor in seine Tasche gesteckt. Der Gesamtwert lag bei rund 20 Euro.
Nach unschöner Trennung lebte der Täter in seinem Auto
Das alles war dem Angeklagten bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Duisburg sichtlich peinlich. „Es war ein Tiefpunkt meines Lebens“, so der 30-jährige Krefelder. Zur Tatzeit hatte er nicht nur seine Frau und seine Kinder durch eine Trennung verloren, auch seinen Job und seine Wohnung hatte er nicht mehr. „Ich habe in meinem Auto geschlafen“, berichtete der Angeklagte. Aus Angst vor der Familie seiner Frau, tat er das jedoch nicht in seiner Heimatstadt Krefeld, sondern in Duisburg. Und er trank viel zu viel. So auch am Tattag. Knapp zwei Promille Alkohol hatte er beim Griff zur Axt im Blut.
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„Mein Mandant wollte einfach nur weg“, so sein Verteidiger. Dabei sei ihm der Ladendetektiv, den auch die Axt nicht einschüchtern konnte, schließlich lästig geworden. „Er hat die Tasche mit der Beute und dem Beil abgestellt, ist auf den Mann zu und hat ihm einen Faustschlag versetzt.“ Als der Detektiv zusammensackte, nahm der Angeklagte demnach die Tasche wieder an sich und setzte seinen Weg fort. Jedoch kam er nicht weit, ganz in der Nähe wurde festgenommen.
Das Urteil fiel deutlich milder aus als von der Staatsanwältin gefordert
Da der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft war, auch wegen Diebstahls, kam eine Bewährungschance nicht mehr in Betracht. Allerdings ging das Gericht im Urteil angesichts des Geständnisses und der Gesamtumstände von einem minderschweren Fall aus. Der 30-Jährige muss zwei Jahre und einen Monat ins Gefängnis, eine frühere Strafe aus Krefeld ist dabei schon einbezogen.
Damit lag das Schöffengericht weit unter dem Strafantrag der Staatsanwältin, die drei Jahre und acht Monate gefordert hatte und damit den vier Jahren, die das Schöffengericht maximal verhängen kann, ziemlich nahe kam.
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