Duisburg. Die Stadt führt eine Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt ein. Ein Grund sei der unerwartet große Andrang auf den 2G-Markt. Die Details.
Die Stadt Duisburg hat ihre Ankündigung vom Montag schnell umsetzen können, eine Maskenpflicht auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt einzuführen (wir berichteten). Auf dem am 11. November eröffneten Weihnachtsmarkt in der Innenstadt galt zuvor bereits eine 2G-Regel. Eine neue Allgemeinverfügung tritt bereits am Freitag, 19. November, in Kraft („in einem ersten Schritt zunächst bis Mittwoch, 24. November“). Die Verfügung führt die Maskenpflicht für Teile der Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.
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Stadtsprecherin Anja Kopka erklärte, so wolle die Stadt der „besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage“ begegnen. Ein weiterer Grund seien die „erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz“.
Darüber hinaus sei der Markt seit der Eröffnung am 11. November „weitaus stärker besucht“ worden als erwartet. Außerdem seien die Geschäfte des Einzelhandels und Gastronomiebetriebe in der Innenstadt in der Vorweihnachtszeit stärker frequentiert. „Entgegen der ursprünglichen Planung“ lasse sich „infolge des Andrangs in den betreffenden öffentlichen Außenbereichen der erforderliche Abstand oftmals nicht einhalten“.
Maskenpflicht auf Duisburger Weihnachtsmarkt ab 19.11.
Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) gilt auf den markierten Bereichen von Münzstraße, Königstraße, Düsseldorfer Straße, Kuhtor und König-Heinrich-Platz (siehe Karte unten):
montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr,
freitags und samstags von 11 bis 23 Uhr sowie
sonntags von 13 bis 22 Uhr.
Besucherinnen und Besucher können ihre Maske in den entsprechenden Bereichen für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie in der Außengastronomie abnehmen. Dort kontrollieren die Wirte und ihre Mitarbeiter die Einhaltung der 2G-Regel, auf den Straßen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
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Die Pressemitteilung der Stadt Duisburg im Wortlaut:
„Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburger Bevölkerung erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 19. November, und führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.
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Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist.
Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen.
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Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergibt sich daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befinden, die gerade in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken oder zum Flanieren aufgesucht werden.
Verstärkt wird dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach, insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken, aufhalten.
Die Erkenntnisse seit Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 11. November haben zudem gezeigt, dass er weitaus stärker besucht wurde als erwartet.
Entgegen der ursprünglichen Planung lässt sich infolge des Andrangs in den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.
Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November 2021 wie folgt:
• montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr,
• freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie
• sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.
Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger Innenstadt entsprechend des beigefügten Lageplans.
Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.“