Duisburg. Die Stadt Duisburg hat auf die Kritik an ihren 2G-Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt reagiert. So viele Besucher wurden bislang überprüft.
Die Stadt Duisburg hat auf die Kritik an der mutmaßlich geringen Intensität ihrer 2G-Kontrollen in den ersten Tagen des Weihnachtsmarktes reagiert (wir berichteten). Zahlreiche Besucher hatten am Wochenende geschildert, dass sie nicht überprüft worden seien und dass die wenigen gesichteten Ordnungsamtsmitarbeiter vor Ort augenscheinlich nur zögerlich kontrolliert hätten. Bei zwei Stichproben unserer Redaktion am Samstagabend hatten zwei Reporter unabhängig voneinander dieselben Beobachtungen gemacht.
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Duisburgs Corona-Krisenstabsleiter Martin Murrack nannte diese Schilderungen „nicht repräsentativ“. Das Ordnungsamt sei mit acht Kräften im Einsatz gewesen. Es sei „massiv kontrolliert“ worden, und die Bürger hätten darauf sehr kooperativ reagiert. „Nichts ist eskaliert“, berichtete Murrack.
2G auf Duisburger Weihnachtsmarkt: 1061 Kontrollen durch die Stadt
Nach Angaben der Stadt seien seit der Weihnachtsmarkt-Eröffnung am Donnerstag an vier Tagen 1061 Besucher vom Ordnungsamt überprüft worden. Drei Personen konnten demnach keinen Impf- oder Genesennachweis vorzeigen. Sie müssen nun jeweils 250 Euro Strafe zahlen.
Ein Vergleich: Auf dem Weihnachtsmarkt vor dem Oberhausener Centro kontrollierte der Sicherheitsdienst allein am Freitag in 2250 Fällen die Einhaltung der dort geltenden 3G-Regel. Dabei fielen 35 Verstöße auf.
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Die Duisburger Stadtverwaltung erklärte am Montagmittag auch, dass auf dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt Standbetreiber in Eigeninitiative täglich bis zu 10.000 Überprüfungen an Verkaufstresen, Fahrgeschäften und in Innenbereichen durchführten. Vorgeschrieben sind diese Kontrollen laut städtischer Allgemeinverfügung nur in Innenräumen. (mit dpa)
>> KINDER UND SCHWANGERE BEI 2G-REGEL AUSGENOMMEN
- Schon frühzeitig hat sich die Stadt Duisburg gemeinsam mit dem Veranstalter Duisburg Kontor auf eine 2G-Regel für den Weihnachtsmarkt festgelegt. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen diese stichprobenartig kontrollieren.
- Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben, Schwangere und Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird.