Duisburg. Wegen mehrfacher Körperverletzung und Bedrohung stand ein Duisburger (31) vor Gericht. Seine Frau hatte den Duisserner angezeigt.
Ob die Beziehung eines Paares aus Duissern jemals harmonisch war, fragte bei der Verhandlung vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz niemand. Zumindest kamen zwei Kinder zur Welt. Dass sie zuletzt eher von vielen Streitigkeiten und auch Gewalt geprägt war, machte der Prozess gegen einen 31-jährigen Mann ziemlich deutlich. Die Anklage warf ihm mehrfache Körperverletzung und Bedrohung vor.
Schon zuvor soll der Mann seine Lebensgefährtin und ein fünfjähriges Kind geschlagen haben. Der gravierendste Vorfall soll sich jedoch am 29. März dieses Jahres zugetragen haben: Er soll die Frau mit der Faust zu Boden geschlagen und ihr in die Hand gebissen haben. Außerdem soll er gedroht haben, die Lebensgefährtin und die Kinder zu töten.
Handgreiflichkeiten in Duisburg waren nicht mehr aufzuklären
Der Angeklagte bestritt das energisch. „Es gab Streit, weil sie mit anderen Männern gechattet hat“, gab er zu. Aber die Gewalt sei von der Lebensgefährtin ausgegangen. „Sie hat mich am Kragen gepackt“, berichtete der 31-Jährige. „Deshalb habe ich ihr in die Hand gebissen.“ Und ein Schlag? „Kann sein, dass ich sie getroffen habe als ich mich von ihr losreißen wollte.“
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Die Zeugin, die zur Verhandlung mit 20 Minuten Verspätung erschien, hatte zunächst Probleme sich überhaupt daran zu erinnern, dass sie die Polizei gerufen hatte. Dann jedoch berichtete die 36-Jährige von einem lang anhaltenden Streit um das Sorgerecht für die Kinder. Und von einem Faustschlag am Tattag. Allerdings räumte sie auch ein, den Angeklagten gepackt zu haben. „Ich wollte, dass er da bleibt, bis die Polizei eintrifft.“
Duisburgerin nahm Strafantrag zurück
Daran, dass der Angeklagte auch die fünfjährige Tochter geschlagen haben soll, erinnerte sich die Frau nicht mehr. An vieles andere auch nicht. Und überhaupt: In einem netten Brief an die Polizei hatte sie schon vor Wochen ihren Strafantrag gegen den Ex-Lebensgefährten, der jetzt in einer eigenen Wohnung lebt, zurück genommen. Begründung: „Er hat mich darum angebettelt.“
Vor diesem Hintergrund sahen die Juristen keinen Grund, der Sache mehr Ehre anzutun, als ihr gebührte. Das Verfahren gegen den 31-Jährigen wurde eingestellt. Die Staatsanwältin gab dem Paar aber noch einen guten Rat mit auf den Weg: „Sie sind Eltern! Reißen Sie sich zusammen. Nicht schlagen oder beißen.“