Duisburg. Der Buchhalter des Kita-Vereins „Zaubersterne“ bezahlte mit dem Vereinsvermögen private Rechnungen. Auch seine Tochter war involviert. Urteil.
Wegen besonders schwerer Untreue verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zwei ehemalige Mitarbeiter des Duisburger Kita-Trägervereins „Zaubersterne“. Ein 76 Jahre alter Krefelder muss für drei Jahre hinter Gitter. Seine Tochter, eine 41-jährige aus Duisburg, wurde zu einer 12-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Anklage war ursprünglich von 203 Fällen ausgegangen, in denen der damalige Buchhalter des Vereins zwischen 2010 und 2014 unberechtigt Gelder bar abgehoben, private Rechnungen bezahlt und sich zu viel Gehalt ausbezahlt hatte. Doch 42 Fälle sind inzwischen bereits verjährt. Etwa noch einmal so viel wurden am Ende der Beweisaufnahme eingestellt.
Betrug bei den Duisburger „Zaubersternen“: Gericht ging von deutlich weniger Taten aus
In den verbleibenden 116 Fällen ging das Schöffengericht von einem Schaden von 216.000 Euro aus. Geld, dass der Angeklagte zurück bezahlen muss. Viel wird bei dem Mann, der von den inzwischen in eine gemeinnützige GmbH umgewandelten „Zaubersternen“ bereits zivilrechtlich belangt wurde, aber nicht mehr zu holen sein. Er steckt seit 2017 in der Privat-Insolvenz. „Er ist ruiniert. Aber das ist er auch selbst schuld“, erklärte sein Verteidiger trocken.
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In 31 Fällen war die Tochter des Angeklagten, damals wie fast die gesamte Familie ebenfalls Mitarbeiterin der „Zaubersterne“, Empfängerin von Geldbeträgen gewesen oder reichte Rechnungen ein, die ihr Vater dann auf Kosten des Vereins bezahlte. Bei ihr ging das Gericht nur von Beihilfe aus.
Prozess offenbarte seltsame Verhältnisse bei Duisburger Verein
Der siebentägige Prozess hatte ein seltsames Licht auf die Zustände bei dem Kita-Träger und dem Kranz von Firmen, die darum herum entstanden, geworfen. In der Führungsriege nahm man es offenbar nicht so genau mit der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Firmen und Institutionen. Und: „Offenbar waren die Angeklagten nicht die einzigen, die sich am Vereinsvermögen bereicherten“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.
Das Gericht zeigte sich erstaunt, dass es bei den „Zaubersternen“ offenbar wenig Ehrgeiz gegeben habe, weitere Ungereimtheiten aufzuklären. Aber das lasse die Taten der Angeklagten kaum in einem besseren Licht dastehen. Für die sprach am Ende vor allem ein Teilgeständnis und der Umstand, dass sie zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren.